ESTA Ausfüllhilfe

ESTA Antrag – Anleitung und Ausfüllhilfe

Veröffentlicht: 07. Dezember 2018

Autor: Herr Tommi

Immer wieder kommt es zu Fragen rund um den ESTA Antrag im Internet. Wo wird was eingetragen, wann muss das gemacht werden, was kostet das usw.

Wir wollen Ihnen mit diesem Beitrag eine Hilfe anbieten, damit Ihr USA Urlaub bereits beim ESTA Antrag entspannt starten kann.

ESTA Antrag – Wichtige Fragen vorab!

Das Electronic System for Travel Authorization (ESTA) ist ein Reisegenehmigungssystem des US Department of Homeland Security. Diese erweiterte Sicherheitsüberprüfung steht Reisenden zur Verfügung, die aus Ländern kommen, welche am Visa-Waiver-Programm teilnehmen – dazu gehört auch Deutschland. Inhaber eines deutschen Reisepasses können somit ohne Visum in die USA einreisen und bekommen an der Grenze eine Einreisegenehmigung für 90 Tage, zusammen mit einem schönen Stempel im Reisepass.

ESTA – Wann brauche ich ESTA?

Wenn Sie über den See- oder Luftweg in die USA einreisen, müssen Sie vorher einen genehmigten ESTA-Antrag besitzen. Bei der Einreise auf dem Landweg, über Mexiko oder Kanada, brauchen Sie keinen ESTA-Antrag stellen. Der Antrag muss bis spätestens 72 Stunden vor dem Abflug in die USA erstellt werden. Die Bestätigung oder Ablehnung erfolgt meist innerhalb von Sekunden. Sollte der ESTA Antrag abgelehnt werden, dann muss ein reguläres Visum für die Einreise in die USA beantragt werden, das kann dann vier bis acht Wochen dauern.

Voraussetzungen für ESTA

Eine Einreise in die USA ohne Visum ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Staatsangehörigkeit eines der am Visa-Waiver-Programm teilnehmenden Länder
  • Jede Einzelperson braucht einen gültigen Reisepass, auch Babys und Kleinkinder (Kinderausweise und Kinderreisepässe können nicht genutzt werden)
  • Sie möchten als Tourist oder Geschäftsreisender einreisen
  • Maximaler Aufenthalt in die USA ist 90 Tage
  • Ihr Reisepass ist bis zum Ende der Reise gültig
  • Sie müssen entweder ein Rückflugticket oder ein weiterführendes Ticket haben, welches nicht in Kanada, Mexiko oder der Karibik endet.

Kosten für ESTA – Gültigkeit der Genehmigung

Seit 2010 ist der ESTA Antrag kostenpflichtig. Die Gebühr von 21 US-Dollar wird beim Beantragen der ESTA-Erlaubnis fällig und muss innerhalb von einer Woche per Kreditkarte bezahlt werden. Der genehmigte Antrag ist für zwei Jahre gültig. Danach muss ein neuer ESTA Antrag gestellt werden.

Muss man den ESTA Antrag auf der Reise mitführen?

Die offizielle Aussage lautet eigentlich: Nein, man muss ihn nicht mitführen. Man hört aber immer von Reisenden, dass sie danach gefragt wurden. Also, es schadet nicht, wenn man die Bestätigung am Ende des Antrages ausdruckt und zu seinen Reiseunterlagen legt.

Ist der genehmigte ESTA-Antrag schon das Visum?

Nein! Das Touristenvisum bekommen Sie erst bei der Einreise in die USA. ESTA berechtigt Sie nur, per Schiff oder Flugzeug in die USA zu reisen. Ohne ESTA wird keine Fluggesellschaft Sie überhaupt in ein Flugzeug Richtung USA einsteigen lassen, wenn Sie nicht ein anderes Visum besitzen.

Wo kann man den ESTA Antrag stellen?

Der Antrag kann online über die Seite der US Customs an Border Protection gestellt werden: https://esta.cbp.dhs.gov/esta/

Es gibt weitere Seiten im Netz, die Ihnen anbieten, den Antrag gegen eine (teilweise unverschämte) Gebühr zu stellen. Lassen Sie die Finger davon – Sie müssen dem Dienstleister sowieso alle benötigten Daten zukommen lassen, also können Sie diese auch direkt auf der ESTA Seite eingeben.

Fehlermeldungen

Es kann beim Ansenden der einzelnen Seiten zu Fehlermeldungen kommen. Sehr oft betreffen diese die Adressen, Telefonnummern oder Mailadressen. Natürlich sollten Sie dann kontrollieren, ob die Angaben richtig sind. Sind die Daten korrekt, dann klicken Sie nochmals auf „Weiter“ am Seitenende.

Nun kann es passieren, dass die Angaben wieder als Falsch gekennzeichnet sind. Nach dem zweiten Senden taucht aber ein Kästchen auf, wo man einen Haken setzen kann, dass diese Angaben korrekt sind. Setzen sie dann diese Häkchen, drücken unten auf der Seite nochmals auf „Weiter“ und dann kommen Sie zur nächsten Seite des Antrages.

Wie lange ist ESTA gültig?

Die ESTA-Genehmigung ist 2 Jahre lang gültig. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden, wenn ihr wieder in die USA reisen wollt.

Die ESTA Genehmigung verliert auch ihre Gültigkeit, wenn ihr einen neuen Reisepass bekommt. Da die Passdaten in einer bestehenden ESTA-Genehmigung nicht geändert werden können, diese aber extrem wichtig sind, müsst ihr einen neuen Antrag stellen.

Ebenfalls solltet ihr umgehend einen neuen Antrag stellen, wenn ihr Fehler bei den Passdaten im Antrag gemacht habt. Das kann sonst bei der Einreise zu Problemen führen.

Muss ich die Reisedaten vor jeder Reise im Antrag ändern?

Die Angaben zur ersten Adresse in den USA, zu den Kontaktpersonen in den USA und einige andere allgemeine Daten können im bestehenden Antrag geändert werden. Die Empfehlung ist es, dies vor jeder USA Reise an die kommende Reise anzupassen.

In der Praxis sieht es aber so aus, dass das kaum einer macht. Und uns sind deshalb keine Probleme bekannt. Also, Empfehlung ist: Daten ändern. Was ihr in der Praxis daraus macht, müsst ihr selber abwägen.

Was ist die Nationale Identitätsnummer?

Eine Information vorweg, weil wir wissen, dass viele Leser wegen dieser Frage hier auf die Seite kommen. Bei der Nationalen Identitätsnummer wird einfach UNKNOWN eingetragen. Wir haben so eine Nummer in Deutschland nicht. Hier und da liest man Tipps, man soll seine Personalausweisnummer dort eintragen oder gar die Steuernummer, sind einfach nur falsch. Solltet ihr da in einem alten Antrag etwas eingetragen haben, dann ist das aber auch kein Problem. Die Amerikaner wissen, dass wir diese ID in Deutschland nicht haben.

ESTA Ausfüllhilfe – Schritt für Schritt Anleitung

Startseite und Auswahl der Sprache

ESTA Startseite

Hier können Sie die Sprache der Seite im Seitenkopf auf Deutsch umstellen.

Unten auf der Seite können Sie nun auswählen, ob Sie einen neuen Antrag stellen möchten oder ob Sie einen bestehenden Antrag überprüfen möchten. Klicken Sie hier auf “Neuer Antrag”.

Nun kommen sie zur Auswahl, ob Sie einen individuellen Antrag oder eine Gruppe von Anträgen stellen möchten.

ESTA Ausfüllhilfe Gruppe oder Einzeln

Als Einzelreisender wählen Sie den individuellen Antrag. Wenn Sie mit mehreren Personen Reisen, können Sie die Gruppe von Anträgen auswählen. Hier werden dann für jede Mitreisende Person die Daten abgefragt, wie beim individuellen Antrag auch. Lediglich die Informationen zur Bezahlung, am Ende des Antrages werden nur einmal abgefragt. Die Genehmigungen, die aus dem Gruppenantrag erfolgen, sind natürlich wieder individuell für jeden Reiseteilnehmer. Man muss nicht, bei allen kommenden Reisen in die USA, in dieser Gruppenzusammenstellung reisen. Diese Funktion dient einfach nur dazu, mehrere Anträge auf einmal zu stellen und dabei nicht jedes mal die Zahlungsdaten neu eingeben zu müssen.

Für diese Anleitung hier arbeiten wir mit dem individuellen Antrag weiter.

Sicherheitsbenachtrichtigung

Sicherheitsbenachrichtigung

Das folgende PopUp mit der Sicherheitsbenachrichtigung müssen Sie mit “Bestätigen und Fortfahren” bestätigen.

Antragsseite 1 – die Verzichterklärung

Nun befinden Sie sich im Ablauf des ESTA-Antrages. Im ersten Schritt müssen Sie eine Verzichterklärung abgeben.

Antragsseite 1 – die Verzichterklärung

Bestätigen Sie die Informationen, in dem Sie unten bei Ja das Kästchen auswählen. Danach wird Ihnen dann der Travel Promotion Act von 2009 angezeigt.

Travel Promotion Act

Auch diesen müssen Sie bei “Ja,…! bestätigen. Danach klicken Sie dann auf Nächstes und kommen zum 2. Schritt.

Antragsseite 2 – Antragstellerinformationen

In diesem Schritt werden alle benötigten persönlichen Informationen des Reisenden abgefragt.

ESTA Pass und Antragssteller

Geben Sie bei Familien- und Vornamen exakt die Daten aus Ihren Reisepass ein. Sollten Sie keinen Vornamen haben, so geben Sie im Feld Vorname FNU (für Forename Unknown) ein.

Wenn Sie eine Kamera an Ihrem Rechner haben, können sie über „Laden Sie Ihren Pass hoch“, den Pass auf von der Software digital abscannen lassen. Das System füllt dann die relevanten Felder automatisch aus. Aber Vorsicht, kontrollieren Sie auf jeden Fall die Eingaben, welche das System dort vornimmt, auf eventuelle Schreibfehler. Wichtig: Der Pass muss nicht zwingend hochgeladen werden, es ist nur eine Ausfüllhilfe.

Bei Computern ohne Kamera können Sie auch ein Foto des Reisepasses hochladen. Dieses Foto muss dann im nachfolgenden Dialog so verschoben werden, dass der maschinenlesbare Teil des Passes, die komplette Breite einnimmt und oben am Bildrand zu sehen ist.

Diese neue Funktion ist zwar ganz nett – aber ehrlich? Die Daten eben von Hand einzutippen geht schneller.

Neu 12.2018: In der Hilfe bei ESTA steht nun, dass alle Vornamen eingetragen werden müssen, so wie sie auch im Reisepass stehen. Das scheint relativ neu zu sein. Danke an unsere fleissigen Leser für den Hinweis.

Geben Sie weiter Ihr Geburtsdatum, ihre Geburtsstadt und die Daten Ihres Reisepasses ein. Wichtig: Die Nationale und Persönliche Identitätsnummer haben wir in Deutschland nicht. Tragen Sie hier einfach UNKNOWN ein oder überspringen diese Felder, sie sind keine Pflichtangabe. Es ist nicht richtig, hier die Führerscheinnummer oder die Nummer des Personalausweises einzutragen, wir man manchmal im Netz liest.

Noch ein paar Hinweise zur Passnummer. Es kommen immer wieder Fragen, ob in der Nummer eine Null oder der Buchstabe „O“ steht. Generell gilt bei deutschen Reisepässen, es gibt keine Vokale (A, E, I, O, U). Ebenfalls wurde aus Gründen der maschinellen Lesbarkeit auf die Buchstaben B, D, Q und S verzichtet.

ESTA Nationalität

Wenn Sie eine weitere Staatsbürgerschaft besitzen, dann schalten Sie rechts die beiden Auswahlen auf „Ja“ und tragen dann die benötigten Daten ein. Wählen Sie “NEIN”, wenn sie keine weitere Staatsbürgerschaft besitzen.

ESTA MailZum Abschluss der ersten Seite müssen Sie eine Mailadresse angeben. An diese Adresse wird die Antragsnummer gesendet und sie kann genutzt werden um später an einem nicht vollständigen Antrag weiterzuarbeiten.

Wenn Sie nun auf die nächste Seite gehen wollen, bekommen Sie einen Code per Mail zugesendet. Diesen müssen Sie auf der ESTA-Seite eingeben, um die zweite Seite öffnen zu können.

Antragsseite 3 – Persönliche Angaben

Auf dieser Seite müssen Sie einige persönliche Angaben machen.

ESTA Pseudonym

Sollten sie ein eingetragenes Pseudonym/Alias oder einen Decknamen haben – dann tragen Sie das in der folgenden Zeile ein. Vermutlich trifft das aber auf die meisten Reisenden eher nicht zu. So kann diese Angabe ignoriert werden und die Auswahl rechts auf Nein gestellt werden.

Sollten Sie mal einen Pass eines anderen Landes besessen haben, wählen Sie „Ja“ und trafen die Daten dort ein. Sollten Sie die Daten (Dokumentennummer, Ablaufjahr) aber nicht mehr wissen, so tragen Sie in die Felder UNKNOWN ein.

esta-5-kontaktinformationen

In diesem Bereich tragen Sie alle Daten ein, welche den Reisenden betreffen. Sollten Sie kein Telefon haben, so tragen Sie bitte 000 im Feld Telefon ein.  Die Adresse muss übrigens die Privatadresse des Antragsstellers sein.

esta-6-socialemedien

Die Angabe der Sozialen Medien ist freiwillig. Über diesen Punkt gibt es sehr kontroverse Diskussionen, ob er besser ausgefüllt wird oder nicht. Uns sind keine Fälle bekannt, wo der ESTA-Antrag aufgrund fehlender Angaben bei den Sozialen Medien abgelehnt wurde. Am Ende muss das jeder für sich selber entscheiden, ob er die Daten angibt.

Um ein weiteres Soziales Medium zuzufügen, müssen Sie übrigens auf „Fügen Sie ein weiteres Land hinzu“ klicken. Hier muss wohl der Übersetzer bei ESTA nochmal ran.

esta-6-ge

Das Global Entry Programm ist eine Möglichkeit zur vereinfachten Einreise in die USA. Mitglieder des Programms haben einige Vorteile beim Zoll, bei Sicherheitskontrollen und bei der Einwanderung. Allerdings kostet die Teilnahme an dem Programm einen dreistelligen Dollar-Betrag. Das lohnt sich nur für Vielreisende in die USA, zum Beispiel Geschäftsleute. Sollten Sie aber an dem Programm teilnehmen, so können Sie an dieser Stelle ihre Mitgliedsnummer eingeben.

esta-7-eltern

In diesem Feld tragen Sie die Informationen zu ihren Eltern ein. Sollten Sie die Angaben nicht kennen – das soll es durchaus geben – so füllen Sie die Felder mit “UNKNOWN” aus.

esta-8-berufliches

Wenn Sie einen aktuellen Arbeitgeber haben oder jemals einen hatten, so müssen Sie hier “Ja” auswählen. Bei Kindern, die noch nicht Erwerbstätig sind, reicht hier das “Nein”.

Im Feld Name des Arbeitgebers muss der Name des aktuellen oder letzten Arbeitgebers eingetragen werden. Sie können hier aber auch andere Angaben machen:

  • SELF-EMPLOYED für Selbständig
  • STUDENT
  • HOMEMAKER (Hausfrau / -mann)
  • STAY AT HOME PARENT (betreuendes Elternteil)
  • oder irgendein anderes Wort, welches Ihren Beschäftigungsstatus beschreibt, der keinen direkten Arbeitgeber hat

Bei den Adressdaten geben Sie die Daten ihres aktuellen oder ehemaligen Arbeitgebers ein. Sollte die alte Firma nicht mehr existieren, so können Sie diese Felder auch mit “UNKOWN” ausfüllen.

Die Angabe des Titels der Stellung ist freiwillig und nicht zwingend für den ESTA Antrag erforderlich.

Antragsseite 4 – Reiseinformationen

Im folgenden werden einige Informationen zu Ihrer USA Reise abgefragt.

esta-9-kontaktperson

Jetzt werde Sie nach Ihren Reisedaten gefragt. Sollten Sie die USA nur als Transit für eine Reise in ein drittes Land nutzen, so klicken Sie oben auf “Ja”. Bei der Einreise in die USA als Zielland wären sie “Nein”. Nun öffnet sich das gezeigte Formular.

Sollten Sie nur im Transit durch die USA Reisen, um zum Beispiel per Umsteigeflug nach Kanada oder Mexiko zu kommen, dann können Sie hier Ja für Transit angeben. Dadurch müssen einige Angaben weniger gemacht werden. Beabsichtigen Sie aber, innerhalb der nächsten 2 Jahre mit dem ESTA in die USA einzureisen, ist es besser, hier keinen Transit zu wählen. Als Adresse während des Aufenthaltes in den USA können Sie dann z.B. den Flughafen wählen, wo sie umsteigen.

Diese Anhaben auf dieser Seite können aber zu einem späteren Zeitpunkt, für eine weitere Reise, auch geändert werden.

Für viel Verwirrung sorgt oft die Frage nach dem US Ansprechpartner. Dies können Geschäftsfreunde in den USA sein oder Freunde/Bekannte, die in den USA leben. Sollten Sie keinen Ansprechpartner haben, dann tragen Sie einfach in alle Felder “UNKNOWN” ein und bei der Telefonnummer Nullen.

esta-10-adresse-usa

Die Adresse in den Vereinigten Staaten ist keine Pflichtangabe für einen ESTA-Antrag. Wenn Sie bei der Antragsstellung die Daten bereits kennen, so können Sie hier z.B. die Adresse ihres ersten Hotels auf der Reise eintragen. Sollten Sie noch keine Adresse für Ihre erste Nacht in den USA haben, könnten Sie auch die Adresse der Mietwagenfirma eingeben. Sie können die Daten aber auch ignorieren, sie sind keine Pflichtangabe.

esta-11-notkontakt

Hier können Sie eine Person benennen, die im Falle eines Notfalles benachrichtigt werden soll. Sollten Sie das nicht wünschen oder keine solche Person haben, tragen Sie in die Felder FamiliennameVorname und E-Mail-Adresse “UNKNOWN” ein und in die Telefonfelder Nullen.

Antragsseite 5 – Fragenteil

Diese Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Bei falschen Angaben kann es zu ernsthaften Problemen bei der Einreise in die USA kommen.

esta-12-fragen

Gehen Sie davon aus, dass ein einziges JA als Antwort, zu einer Ablehnung des ESTA-Antrages führen wird. Allerdings ist es auch keine gute Idee, an dieser Stelle falsche Antworten zu geben.

Zu der ersten Frage noch ein paar Hinweise, da das aus Erfahrung zu Missverständnissen führen kann. Wenn Sie heute, als z.B. 50-jähriger Reisender an Ihre Jugend zurückdenken, so ist der eine Joint von 1982 kein Grund, bei Frage 1 mit Ja zu antworten. Auch eine chronische Erkrankung oder Behinderung führt zu keinem Ja, solange diese nicht ansteckend UND wahrscheinlich tödlich sind. Ein grippaler Infekt, eine Gehbehinderung oder andere „normale“ Krankheiten führen nicht zu einem Ja in diesem Formular.

Erklärung

Mit einem Häkchen bei Bestätigung (1) geben sie die Erklärung ab, dass sie alle obigen Daten richtig und nach bestem Wissen und Gewissen eingegeben haben. Sollten Sie den Antrag für eine dritte Person ausfüllen, müssen Sie ein weiteres Häkchen bei (2) setzen.

Nach der Beantwortung der Fragen finden Sie noch einmal eine Aufklärung über verschiedene rechtliche Dinge rund um den ESTA Antrag.

Überprüfung und Zahlung

Kontrollseite

esta-13-pruefung

Sie kommen nun auf eine Seite, wo alle Ihre eingegebenen Daten noch mal angezeigt werden. Bitte kontrollieren Sie diese nochmals sehr genau. Sie haben hier die Möglichkeit falsche Angaben zu korrigieren.

Sollten Sie Fehler entdecken, so klicken Sie einfach unten auf “Edit”, die können die Daten dann korrigieren. Wenn alles in Ordnung ist klicken Sie auf “Weiter” um zur Zahlung zu kommen.

Die Übersetzung auf der Kontrollseite ist übrigens gruselig. Unter „Wegbeschreibung“ finden sicch zum Beispiel die Ja/Nein-Fragen. Einfach davon nicht irritieren lassen und die Angaben in den einzelnen Bereichen nochmal auf Vollständigkeit und Korrektheit überprüfen.

Sie müssen nun jeden einzelnen Punktz durchgehen und mit einem Klick auf „Bestätigen und Fortfahren“ nochmals bestätigen.

Als letzten Schritt müssen Sie Angaben nochmals mit der Eingabe Ihrer Passnummer, dem Ausstellungsland, dem Familiennamen und dem Geburtsdatum bestätigen.

Bezahlung

ESTA Bezahlung

Die Bezahlung des ESTA Antrages kann per Kreditkarte oder mit Paypal erfolgen. Bei der Kreditkarte ist es völlig egal, wem diese Karte gehört. Es muss keine Karte des Antragstellers sein. Ebenso kann mit jedem beliebigen Paypal-Account bezahlt werden.

Prüfung des Antrages

Nach der Bezahlung wird Ihr Antrag direkt geprüft und Sie erhalten neben der Antragsnummer, normalerweise, innerhalb von Sekunden auf dem Bildschirm die Meldung, dass Ihr Antrag angenommen oder abgelehnt wurde. Wichtig: Klicken Sie, so lange die Prüfung läuft, nicht auf Seite aktualisieren oder auf andere Links. Bleiben Sie so lange auf der Seite, bis eine Meldung kommt.

In Ausnahmefällen kann die Prüfung auch mal länger dauern. Sie bekommen dann eine Meldung, dass Ihr Antrag geprüft wird. Den aktuellen Status können Sie dann jederzeit über die ESTA Startseite prüfen, wenn Sie dort den Menüpunkt “Einen Antrag aufrufen” auswählen. Notieren Sie sich auf jeden Fall die Nummer des Antrages, die ihnen auf der Zahlungsseite und allen folgenden Seiten angezeigt wird.

Weitere USA Reise Tipps

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Bei Fragen oder Anregungen nutzt einfach die Kommentarfunktion hier unter dem Beitrag. Auf jeden Fall wünschen wir Euch eine gelungene und traumhaft schöne USA Reise.

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276 Kommentare
  1. Petrina 21. Juli 2017 um 17:21

    Toll, so ein übersichtlicher, informativer Beitrag!

    Die Warnung vor Drittanbietern, die das ESTA-Ausfüllen erledigen möchten, kann ich nur unterstützen, und zwar nicht nur aus finanziellen Gründen. Auch vom Reisebüro würde ich das nicht erledigen. Denn: Ein Fehler – zum Beispiel bei Anträgen für mehrere Reisende die Namen verwechselt oder Zahlendreher bei der Pass-Nr. – in diesem Antrag kann dazu führen, dass die Einreise mit ESTA verweigert wird und man ein Visum braucht.

    Schönen Gruß aus New York
    Petrina

    • Thomas Jansen 21. Juli 2017 um 18:38

      Hi Petrina,

      ESTA auf jeden Fall immer selber machen und die Daten dabei 3x kontrollieren. Das empfehlen wir übrigens auch unseren Reisebürokunden, wir machen denen den Antrag aus genau den Gründen nicht. Hinterher bauen wir da einen Zahlendreher rein und sind dann vielleicht in der Haftung für die Folgekosten, wenn die Kunden drüben nicht ins Land kommen.

      LG Thomas

    • Natascha 15. Januar 2019 um 21:32

      Hallo,
      herzlichen Dank für diese super tolle Seite mit den Schritt für Schritt Erklärungen. Es hat mir beim ausfüllen des Antrags geholfen.
      Die Genehmigung wurde erteilt, und nun?
      ESTA Genehmigung wurde von mir ausgedruckt.
      Muss Ich mit diesem Formular noch andere Anträge am Flughafen ausfüllen?
      Bitte einmal um Info, was danach am Tag des Abflugs mit diesem Formular noch erledigt werden muss. Ich danke dir nochmals und lieben Gruss

      • Thomas Jansen 16. Januar 2019 um 8:06

        Hallo Natascha,

        beim buchen der Flüge müssen noch die TSA-Daten an die Fluggesellschaft übermittelt werden. Das macht i.d.R. das Online-Portal, das Reisebüro für Dich. Dabei müssen die Namen, alle Vornamenen, das Geburtsdatum und das Geschlecht übermittelt werden.

        Beim Checkin, online oder am Schalter, werden dann noch die APIS-Daten abgefragt. Dann kommen noch die Passnummer und die erste Adresse in den USA zu den Angaben dazu.

        Bei der Ankunft in den USA muss dann noch noch die Zollerklärung abgegeben werden. Bei der Einwanderung am Automaten passiert das direkt am Automat. Bei der Einwanderung beim Officer muss dafür das blaue Zollformular ausgefüllt werden.

        Mehr Infos dazu findet Du hier: https://www.jansens-pott.de/usa-reise-tipps/#USA_Reise_Guide_Pass_Zoll_ESTA_usw

        LG Thomas

      • Helwig 19. Juni 2022 um 10:52

        Hallo danke für die tolle Seite zur Unterstützung. Ich hätte da noch eine Frage…mein Mann ist in Russland geboren und bekam aber nie einen russischen pass und hat offiziell die Staatsbürgerschaft 1995 mit seinen Eltern abgegeben. Sollte man dann angeben überhaupt das er früher Staatsbürger war. Bis heute hatte er nur einen Deutschen Pass.
        Viele Grüße

      • Thomas Jansen 19. Juni 2022 um 16:30

        Hallo Helwig,

        oh, da kann ich in der aktuellen Situation nichts zu sagen, bzw. will ich das nicht, weil ich nichts Falsches behaupten möchte.

        LG Thomas

    • Michael 13. März 2019 um 9:34

      Hallo Petrina,

      Ihre Meinung zu Drittanbietern teile ich nicht. Klar, es gibt einige, die viel zu teuer sind und unsorgfältig mit Daten umgehen, aber ich habe immer sehr gute Erfahrungen mit einem Vermittlerbüro gemacht. Alles wird deutlich auf Deutsch erklärt (ich spreche leider nicht sehr gut Englisch) und wurde noch niemals Fehler gemacht. Ich habe keine Kreditkarte und auf dieser Seite kann man auch andere Zahlungsweisen nutzen. Natürlich sollte jeder selbst wissen, aber für mich ist es eine sehr einfache Lösung.

      Liebe Grüße

      • Thomas Jansen 13. März 2019 um 17:42

        Hallo Michael,

        diesen Beitrag muss ich einfach freischalten. Der Versuch, hier einen Link zu einer ESTA-Seite zu setzen, ist einfach zu niedlich. Für wie dämlich halten Sie uns eigentlich?

        LG Thomas

  2. Grundmann Marion 29. Juli 2017 um 9:55

    Sehr gut erklärt, ich habe aber trotzdem noch eine Frage. Wenn im Reisepass steht unter Nachname Mustermann geb. Schildermann. Müssen beide Namen eingetragen werden? Es wäre super wenn mir einer diese Frage beantworten kann.

    Vielen Dank
    Marion Grundmann

    • Thomas Jansen 29. Juli 2017 um 22:54

      Hallo Marion,

      nein, nur der neue Nachname wird eingetragen. Dern Mädchenname kann an anderer Stelle im ESTA eingegeben werden.

      LG Thomas

      • Gesine 25. Februar 2018 um 17:25

        Hallo Thomas,
        deine Ausfüllhilfe ist prima, und sie verhindert, dass ich vor Verzweiflung aufgebe. Ich habe den Antrag bis jetzt aber noch nicht ausgefüllt, weil ich die „andere Stelle“ nicht finde, wo der Mädchennamen eingetragen wird. Im Pass steht under Familienname/surname a) mein Ehename. Darunter steht b) (name at birth) mein Mädchenname. Laut englischsprachigem Formular muss ich nur meinen Familiennamen und meinen Vornahmen (given name) eintragen. Ist es in Ordnung, wenn ich den Mädchennamen ganz weglasse?

      • Majda 17. August 2018 um 23:16

        Hallo Thomas

        Ich fliege im November mit meiner Schwester nach NYC. Wir sind aber beide auch Serbische Staatsbürger, haben jedoch keine gültigen Pässe mehr. Wie gibt man das an?

        Liebe Grüsse

      • Thomas Jansen 18. August 2018 um 18:41

        Hi Majda,

        die serbische Staatsbürgerschaft angeben und bei den Passdaten dort Unknown eingeben.

        LG Thomas

  3. Dörte Serret 31. Juli 2017 um 7:52

    Eine Frage: als Bestätigung reicht es, die Seite aus dem Internet auszudrucken, wo „Genehmigung erteilt“ steht? Oder bekommt man noch irgendetwas zugeschickt?
    Vielen Dank,
    Dörte Serret

    • Thomas Jansen 31. Juli 2017 um 8:13

      Hi Dörte,

      das reicht aus, mehr kommt da sowieso nicht.

      LG Thomas

    • Ramona 14. April 2019 um 19:01

      Hallo Thomas,
      ESTA sagt sie schicken die Bestätigung per Email raus.. habe aber nichts erhalten. Antrag ist aber genehmigt, habe mich eingeloggt und es stand genehmigt da. Reicht das wenn ich diese seite ausdrucke?

      Lg Ramona

      • Thomas Jansen 15. April 2019 um 8:12

        Hallo Ramona,

        ja, das reicht. Eine Mail von ESTA gibt es normalerweise nicht.

        LG Thomas

  4. Grundmann 31. Juli 2017 um 8:26

    Hallo Thomas,

    wir fahren mit der Aida von New York los. Es wird ja nach einer Adresse gefragt, wo man seinen Urlaub in der USA verbringt. Welche Adresse sollte man in diesem Fall angeben?

    Viele Grüße
    Marion Grundmann

    • Thomas Jansen 31. Juli 2017 um 9:29

      Hallo,

      wenn ihr keine Übernachtung vorher habt, dann würde ich die Adresse des Kreuzfahrt-Piers eintragen, wo die AIDA liegt.

      LG Thomas

  5. Frank 1. August 2017 um 13:08

    Hallo,

    ich (47) fahre mit meinen Kids (11) in die Staaten und habe eine Frage zum ESTA Antrag.

    Ich gebe einen Gruppenantrag ein und mache mich entsprechend selbst zum Ansprechpartner. Bislang habe ich also nichts weiter gemacht, als eine Gruppe erstellt.

    Um jetzt die einzelnen Personen hinzuzufügen…

    Wenn ich es richtig verstehe, muss ich für mich selbst über den Button „einen neuen Antrag hinzufügen“ auswählen und die entsprechenden Daten eingeben ?!

    Für die Kinder später drücke ich was? Ebenfalls „einen neuen Antrag hinzufügen“ oder „einen unbezahlten Antrag hinzufügen“ ?

    Vielen Dank für die Unterstützung

    LG
    Frank

    • Thomas Jansen 1. August 2017 um 17:05

      Einen neuen Antrag hinzufügen. Ein Gruppenantrag ist nichts anderes als drei Einzelanträge. Das ist ein wenig verwirrend.

      LG Thomas

      • Frank 2. August 2017 um 11:07

        Hallo Thomas,

        prima.. alles erledigt !

        Ein Nachtrag / Anmerkung / Kommentar

        Unter „Ihre Kontaktinformationen“ habt ihr bei Ländervorwahl 0201 eingegeben… wahrscheinlich sollte hier 0049 rein… ansonsten wirklich perfekt.

      • Thomas Jansen 3. August 2017 um 23:05

        Hi Frank,

        ups, da muss ich mal ran. Ich muss aber die Bilder eh mal wieder auf den aktuellen Stand bringen. Da wir in den nächsten Tagen selber neue ESTA-Anträge stellen müssen, werde ich das in einem Rutsch mit erledigen. Danke für den Hinweis.

        LG Thomas

  6. Frank 1. August 2017 um 13:10

    Nochmal Hallo,

    was ich natürlich nicht vergessen darf – eine tolle Seite und eine wirklich super hilfreiche Unterstützung… wirklich Klasse !

    LG
    Frank

  7. Christina 29. August 2017 um 5:33

    Hallo, ich habe eine ganz Dumme Frage, man beantwortet die Fragen doch auf deutsch, wenn man als Sprache deutsch ausgewählt hat oder?

    • Thomas Jansen 29. August 2017 um 16:33

      Hallo Christina,

      da ist eigentlich nur interessant bei der Angabe des Berufes. Und da habe ich immer in deutsch meine Berufsbezeichnung eingetragen.

      LG Thomas

  8. Peter 10. September 2017 um 17:07

    Ich wollte nur mal anmerken,da ich mit meinem Vater den Antrag online gemacht hab,dass man mittlerweile mit paypal bezahlen kann !!
    Artikel hat übrigens weitergeholfen!!

    • Thomas Jansen 15. September 2017 um 8:10

      Hi Peter,

      Danke für den Hinweis, das muss ich noch ergänzen.

      LG Thomas

  9. Anja 26. September 2017 um 12:48

    Moin! Ich habe eine Frage zu einem bestehenden ESTA Antrag, der letztes Jahr beantragt wurde und noch bis nächstes Jahr gültig ist. Wenn die „Information zur US-Kontaktperson“ nicht mehr aktuell ist, weil letztes Jahr ein Hotel in einer Stadt angegeben wurde, welches dieses Jahr nicht bereist wird, muss ich dann ESTA neu beantragen oder kann die alte, für diese Reise aber ungültige US-Kontaktperson stehen bleiben? LG Anja

    • Thomas Jansen 27. September 2017 um 2:00

      Hallo Anja,

      Du kannst ESTA weiter nutzen. Nur wenn Du einen neuen Reisepass bekommst verliert ESTA vor Ablauf der 2 Jahre seine Gültigkeit.

      LG aus Florida, Thomas

      • Anja 27. September 2017 um 9:55

        Herzlichen Dank für die schnelle Rückmeldung, für Euren tollen informativen und hilfreichen Blog und ich wünsche Euch noch eine tolle Zeit im wunderschönen Florida. Uns wird es nächstes Jahr nach Oregon und dann bis nach LA verschlagen. GLG Anja

      • Ramona 10. April 2019 um 21:37

        Hallo Thomas,

        wenn ich im Mai nach NewYork reise und beim ESTA Antrag die Adresse von dem Hotel als Kontaktperson eingetragen habe und im Dezember wieder nach NewYork fliege, jedoch in ein Anderes Hotel – muss ich für die 2. Reise die Adresse ändern in das neue Hotel? Oder ist das egal?

      • Thomas Jansen 11. April 2019 um 8:06

        Hallo Ramona,

        Du kannst das ändern, wenn Du dran denkst. Wir selber haben das noch nie geändert und dabei auch nie Probleme bekommen.

        LG Thomas

  10. Sandra 11. Oktober 2017 um 20:51

    Hallo Ich habe eine Frage.

    Ich habe ein gültiges ESTA (Status nochmals geprüft) , da ich über den Grenzübergang von Kanada in die USA ging. Dort habe ich auch Student hingeschrieben was heute nicht mehr stimmt, da ich ein festen Job habe. Ich habe bei der Frage“ Ob Transit in der USA „ ja geschrieben. Weil ich von Kanada in die USA und wieder zurück reiste… hat alles geklappt … Ist es jetzt immer noch richtig oder muss ich ein neues machen.

    Ich habe angst

    • Thomas Jansen 12. Oktober 2017 um 8:13

      Hallo Sandra,

      das ist kein Problem. Auf der Seite, wo Du den Status geprüft hast kannst Du aber den ESTA-Antrag auch ändern. Da kannst Du z.B. die Änderung der ersten Adresse und andere Dinge ändern.

      Generell gilt eine ESTA-Genehmigung aber 24 Monate und für eine unbegrenzte Anzahl Reisen. Dabei ist ja klar, dass dabei auch verschiedene Reisearten und Reiseziele inbegriffen sind. Nur bei einem neuen Reisepass muss man zwingend einen neuen Antrag stellen.

      LG Thomas

      • Sandra 12. Oktober 2017 um 19:54

        Hallo Thomas

        Herzlichen Dank für die schnelle Antwort.

        Ich habe mit der US-Botschaft in Bern telefoniert und die meinten ich müsse nicht ändern und beim Officer nur den jetztigen Job angeben.

  11. Till 18. Oktober 2017 um 13:54

    Hallo!

    Auch wenn eine ähnliche Frage weiter oben schon beantwortet wurde, will ich meine dennoch stellen weil ich mir wirklich unsicher bin. Ich werde nächste Woche für knapp 3 Wochen in die USA fliegen, habe ein gültiges ESTA und habe bei „US-Kontaktperson“ jemanden angegeben, dessen Adresse und Telefonnummer sich durch Umzug in einen anderen Bundesstaat mittlerweile geändert haben. Soll ich in diesem Fall einfach dem Einwanderungsbeamten bei der Einreise die neuen Kontaktdaten mitteilen oder sicherheitshalber doch lieber gleich einen neuen Antrag stellen?

    LG Till

    • Thomas Jansen 18. Oktober 2017 um 19:08

      Hallo Till,

      wenn der Officer dazu nicht nachfragt, und das wird er nicht, dann würde ich garnichts sagen. Dazu kommt, dass Du bei den APIS-Daten, bei der Airline, sowieso nochmal Deine erste Adresse für diese Reise angeben muss. Das ist dann die aktuelle, die für diese Reise genutzt wird.

      LG Thomas

      • Martin Bindebeutel 1. Mai 2022 um 19:25

        Hallo Thomas, wir Reisen über San Diego direkt nach Tijuana Mexico ein, ohne eine Übernachtung in USA.
        Was muss ich den als Adresse in den USA im Esta eintragen.Danke schon einmal für eine Rückantwort

      • Thomas Jansen 2. Mai 2022 um 8:42

        Moin,

        Ihr landet in San Diego und fahrt dann direkt rüber nach Mexiko? Hm, gute Frage. Ich würde dann gar nichts eintragen, es ist ja kein Pflichtfeld.

        LG Thomas

  12. moejoe 18. Oktober 2017 um 15:05

    Hallo Thomas

    Tolles Tut habt ihr da und wirklich auch mal richtig gut verständlich.

    Bei der Eintragung der Adresse in den USA, kann man da echt die Felder leer lassen oder kann es da zu Problemen kommen bei der Einreise.

    grüsse moejoe

    • Thomas Jansen 18. Oktober 2017 um 19:10

      Hi Morjoe,

      alles, was nicht als Pflichtangabe gekennzeichnet ist kannst Du entweder leer lassen oder mit UNKNOWN ausfüllen. Probleme gibt das keine. Kann nur sein, dass die mehr Fragen bei der Einwanderung stellen. Du musst aber die erste Adresse spätestens bei den APIS Daten, bei der Airline, angeben. Da ist sie dann ein Pflichtfeld.

      LG Thomas

      • moejoe 20. Oktober 2017 um 17:40

        alles klar

        danke dir für die schnelle antwort

        grüsse

  13. moejoe 25. Oktober 2017 um 18:19

    Hallo Thomas

    Ich habe mal noch ein Frage bezüglich der Frage Nummer 6:

    Versuchen sie gegenwärtig Arbeit in den Vereinigten …….

    Also wie ist das gemeint ?

    Da ich evtl. mich schon mal Beruflich umhören will, aber noch nix konkretes gibt ( will zzt. nur eine Messe besuchen und die Fühler aussrecken),

    Was soll ich da jetzt Antworten ?

    grüsse moejoe

    • Thomas Jansen 25. Oktober 2017 um 18:37

      Hi Moejoe,

      Nein auswählen – Du suchst ja nicht konkret nach einem Job. Merke: Wenn Du nur eine der Fragen auf der Seite mit Ja beantwortest, wird es nichts werden mit dem ESTA.

      LG Thomas

  14. moejoe 25. Oktober 2017 um 18:55

    Alles klar danke dir

    Noch eine Frage bei den Angeben der Telefonnummern ( Ländervorwahl) :

    Soll man das + oder die 00 nehmen.

    Habe gelesen das manche Länder die 00 nicht akzeptieren.

    grüsse moejoe

    • Thomas Jansen 25. Oktober 2017 um 19:03

      In das Feld Ländervorwahl die 49 eintragen, für Deutschland – ohne + oder 00. In das Feld Telefonnummer die Vorwahl (ohne führende Null) und die Durchwahl.

      Da ist mein Screenshot nich verwirrend, den muss ich mal bearbeiten.

      LG Thomas

  15. moejoe 25. Oktober 2017 um 19:14

    Ups das war knapp ^^

    Danke dir für die schnelle Antwort

    grüsse moejoe

  16. Petra Moselage 26. Oktober 2017 um 17:09

    Hallo Thomas,
    ich habe eine gültige Esta-Genehmigung von meiner Reise in USA von 2016 (ist also noch bist Ende 2018 gültig).
    Jetzt reise ich nächste Woche „in Transit“ über Los Angeles nach Neuseeland. Nach vier Wochen geht’s es für weitere 3 Wochen nach Hawaii.
    Muß ich jetzt noch einmal einen neuen Antrag stellen für den Transit und danach wieder einen neuen Antrag für die Reise in die USA?

    Diesen Text hab ich von der Esta Seite, bin aber etwas unsicher, ob der Transit zu den Ja-Nein Fragen gehört.
    „Es gibt Fälle, in denen eine neue Reisegenehmigung über ESTA erforderlich ist. Eine neue Reisegenehmigung kann in einer der folgenden Situationen erforderlich sein:
    Der/die Reisende hat einen neuen Reisepass erhalten;
    Der/die Reisende hat seinen oder ihren Namen geändert;
    Der/die Reisende hat sein oder ihr Geschlecht geändert;
    Der/die Reisende hat die Staatsbürgerschaft gewechselt;
    oder
    Die Umstände des Reisenden haben sich hinsichtlich früherer Antworten auf eine der „Ja“- oder „Nein“-Fragen des ESTA-Antrags geändert.“

    vielen dank und viele Grüße,
    Petra

    • Thomas Jansen 26. Oktober 2017 um 19:34

      Hallo Petra,

      ein bestehendes ESTA kann für Transitreisen ebenso genutzt werden wir für Einreisen in die USA. Musst also nichts ändern. Bei den Ja- oder Nein-Fragen sind die Fragen nach Vorstrafen, Drogengebrauch usw. gemeint – Transit gehört nicht dazu.

      LG Thomas

      • Petra Moselage 26. Oktober 2017 um 19:45

        Hallo Thomas,
        vielen Dank für die schnelle Antwort. Hab ich mir auch schon gedacht. Ich war mir aber nicht ganz sicher, da sich in letzter Zeit doch einiges
        geändert hat.

        viele Grüße,
        Petra

  17. Tanja 28. Oktober 2017 um 21:20

    Lieber Thomas,

    ein ganz dickes Dankeschön für diese tolle Anleitung! In den letzten Jahren sind wir immer auf dem Landweg eingereist und mein letzter ESTA-Antrag ist fast 10 Jahre her. Demnach kam uns die Anleitung gerade recht. Dank dir haben wir das ruckzuck binnen wenigen Minuten hinter uns gebracht.

    Merci für die Hilfe!

    Liebe Grüße,
    Tanja

    • Thomas Jansen 31. Oktober 2017 um 10:02

      Hi Tanja,

      wie jetzt? Das könnt ihr nicht auswendig ausfüllen? Ich bin entsetzt. :-)

      LG Thomas

  18. Alicia 6. November 2017 um 10:06

    Lieber Thomas,

    mein ESTA ist noch gültig, diesmal ist mein Aufenthalt in den USA allerdings nur ein Transit, da ich in Atlanta umsteige und dann weiter nach Mexiko fliege. Die Angabe dazu kann ich allerdings nachträglich nicht mehr ändern. Ebenfalls ist meine Heimatadresse, die ich in dem Antrag angegeben habe, nicht mehr aktuell, da ich mittlerweile umgezogen bin. Auch der Nebenjob, den ich angegeben habe stimmt nicht mehr. Diese Angaben kann ich auch nicht mehr ändern, wenn ich das richtig sehe. Ist dies ein Problem oder kann ich das dann einfach dem Officer bei der Einreise erklären?

    Liebe Grüße
    Alicia

    • Thomas Jansen 6. November 2017 um 10:09

      Hallo Alicia,

      das ist in Ordnung und wird nicht zu Problemen führen. Du musst dem Officer auch gar nichts erklären, wenn er nicht gezielt danach fragt – und das wird er nicht tun.

      LG Thomas

  19. Kris 9. November 2017 um 14:30

    Hallo! Tolle Anweisung und sehr schön erklärt. Meine Frage wäre: Was für eine Rolle spielt das Geburtsland für die genehmigung von Esta? In meinem Fall Geburtsland Bosnien und Herzegowina, Staatsangehörigkeit heute: DEU und Kroatien. Da alle 3 Länder im Antrag stehen (Geburtsland BiH / Staatsangehörigkeit DE / weitere Staatsangehörigkeit CRO), könnte das bei der Genehmigung für Schwierigkeiten sorgen?

  20. Frank 28. Dezember 2017 um 13:58

    Hey Thomas,

    falls man eine Frage versehentlich falsch beantwortet… kann es dann nach einer Genehmigung noch zu Problemen kommen?

    Danke Dir!

    Gruß Frank

    • Thomas Jansen 28. Dezember 2017 um 14:01

      Hallo Frank,

      das kommt wohl auf die Frage an. Einige Angaben können sich ja durchaus in den 2 Jahren der Gültigkeit verändern, da sollte dann auch eine fehlerhafte Angabe wohl kein Problem sein, wenn man es im Bedarfsfall erklären kann. Andere Angaben sind da schon eher wichtiger. So richtig traue ich mich aber jetzt nicht pauschal zu sagen „Es ist egal und es gibt keine Probleme“.

      LG Thomas

      • Frank 28. Dezember 2017 um 14:03

        Ok. Danke für die schnelle Rückmeldung.

        Gruß

        Frank

  21. Bettina 5. Januar 2018 um 16:41

    Vielen Dank für die tolle Hilfe beim Ausfüllen. Der Antrag lag mir doch etwas schwer im Magen. Die Genehmigung wurde prompt erteilt. Auf geht’s nach Hawaii!

  22. Michael 9. Januar 2018 um 9:52

    Hi…gute Seite mit vielen hilfreichen Erklärungen…aber wie sieht es aus mit mehreren Vornamen…ich habe 3…im maschinenlesbaren Teil meines Reisepasses steht aber nur ein Name nämlich mein Rufname und das ist nicht der erste Name sondern der mittlere und man soll ja nur den 1. Vornamen bei mehreren eintragen…kann das zu Problemen führen?

    • Thomas Jansen 9. Januar 2018 um 17:07

      Hi Michael,

      hm, da wage ich mich jetzt nicht eine Aussage zu geben. Eigentlich ist die Regelung so, den Namen so zu schreiben, wie er im maschinenlesbaren Teil des Passes steht. Denn das wird bei der Einreise aus dem Pass ausgelesen und mit anderen Formularen vergleichen. Bei den TSA-Daten der Fluggesellschaft müssen dazu alle 3 Vornamen angegeben werden. Hm, schwierig in dem Fall…

      LG Thomas

  23. Renate 16. Januar 2018 um 16:38

    Hallo Thomas,
    vielen Dank für die tolle Anleitung und die Info zu den Stolperfallen. Es sind doch einige Felder mehr als bei meiner letzten Reise. Die Genehmigung kam nicht sofort, auch nicht per Mail aber beim nächsten Login war sie da. :-)
    LG
    Renate

    • Thomas Jansen 16. Januar 2018 um 18:50

      Hi Renate,

      die Zeiten, dass die sofort nach dem Absenden erscheint, ist wohl vorbei. Aber meistens kommt die Genehmigung innerhalb von 10-60 Minuten.

      LG Thomas

  24. Reiner 18. Januar 2018 um 17:17

    Wie verhält sich das mit einem im Reisepass eingetragen vor dem Namen stehenden Dr. “ Mustermann “ .? Dieser ist im unteren maschinenlesbaren Code nicht aufgeführt
    Viele Grüße Reiner

    • Thomas Jansen 19. Januar 2018 um 8:41

      Hallo Reiner,

      wenn vor dem Nachnamen im Pass steht würde ich ihn eintragen. In der ESTA-Hilfe steht, den Nachnamen und Vornamen so eintragen, wie er in den Feldern Nachname und Vorname im Pass stehen. Vom maschinenlesbaren Teil ist da nicht die Rede.

      Zitat: „Name, Vorname(n) lt. Paßeintrag
      Hinweis: Dr. ist nach deutschem Recht nicht Bestandteil des Namens, kann aber auf Wunsch im Paß eingetragen sein. Nur wenn dies der Fall ist tragen Sie unter „Familienname“ den Namenzusatz (ohne Punkt!) ein, z.B. „DR XYZFAMILIENNAME. Bei langen Namen maßgebend wie es in unteren Zeile des Passes steht. “

      Der Tipp hier ist natürlich ohne Gewähr. ;-)

      LG Thomas

  25. Reiner 19. Januar 2018 um 13:48

    Vielen Dank Thomas. LG Reiner

    • Reiner 29. Januar 2018 um 15:24

      Hallo Thomas, ich habe jetzt noch etwas gefunden und zwar unter Hilfe. Hier der Abschnitt : Ich habe technische Schwierigkeiten, meinen Esta-ﹰAntrag auszufüllen. Im 7. Absatz steht: “ Bitte geben Sie den Namen so ein, wie er in der maschinenlesbaren Zone Ihes Reisepasses steht.
      Vielen Dank für die Hilfe Reiner

  26. Jens 25. Januar 2018 um 15:57

    Moin Thomas,

    natürlich finde ich diese Anleitung etwas zu spät, weshalb ich jetzt drei kleine Probleme habe und ich würde gern wissen, ob das wirklich deal breaker sind, oder als Flüchtigkeitsfehler durchgehen.

    1. habe ich natürlich meine Ausweisnummer als nationale Identitätsnummer genutzt
    2. habe ich die 049 statt der 49 als Ländervorwahl eingetragen
    3. habe ich meine Freundin, wie überall sonst auch, als „Kraemer“ statt „Krämer“ angegeben

    Siehst du da ein großes Problem?

    Danke und viel Grüße

    Jens

    • Thomas Jansen 25. Januar 2018 um 18:54

      Hallo Jens,

      bei der Identitätsnummer kann auch die Mitgliedsnummer im Schützenverein eingegeben werden. Die US-Behörden wissen schon, dass es diese Nummer bei uns in Deutschland nicht gibt. Das wird kein Problem. Ebensowenig sehe ich ein Problem bei der Vorwahl.

      Der Name muss eigentlich überall so eingegeben werden, wir er im maschinenlesbaren Teil des Reisepasses steht, in dem Fall also mit ae. ESTA ist da ein wenig die Ausnahme, aber ein Problem dürfte das auch nicht geben, da er ja so im Pass steht, unten in der Leiste, uns somit nachvollziehbar ist.

      LG Thomas

      PS: Wie bei allen Antworten hier – nix mit Gewähr – ich bin ja nicht die US-Behörde. ;-)

  27. Jens 25. Januar 2018 um 19:43

    Vielen Dank! ;)

  28. Peter Gaßmann 9. Februar 2018 um 12:42

    Guten Tag,
    was gibt ein Rentner bei dem Feld Arbeitgeber ein?
    mfG: Peter

    • Thomas Jansen 10. Februar 2018 um 10:39

      Guten Morgen Peter,

      an der Stelle muss dann der letzte Arbeitgeber eingetragen werden.

      LG Thomas

  29. Gerhard 14. Februar 2018 um 13:36

    Hallo Thomas,
    nachdem ich heute (14.02.2018) unsere ESTA-Anträge mit Hilfe deiner Anleitung ausgefüllt habe, und die Genehmigung auch so nach 10 Minuten erteilt wurde,
    VIELEN DANK dafür, möchte ich aber die Gelegenheit nutzen, um auf ein paar kleine Neuerungen hinzuweisen.

    Natürlich weiss ich nicht mehr den genauen Wortlaut, aber es wird nach den Social Media Kontakt gefragt, mit Nutzernamen, da das ganze aber nicht zwingend ist, habe ich dies freigelassen.
    Auch bei den Gesundheitsfragen sind einige dazu gekommen, so wird nunmehr gefragt, ob jemand seit 2011 (glaub ich) in einigen arabischen Ländern, wie zum Beispiel in Syrien oder Jemen gewesen ist.
    Vielleicht kannst Du dies in eine neue Anleitung mit einbauen.

    mfg
    Gerhard

    • Thomas Jansen 14. Februar 2018 um 14:32

      Hallo Gerhard,

      Danke für den Hinweis. Ich muss da dringend ran und die Neuerungen einarbeiten. Es fehlt nur gerade die Zeit.

      LG Thomas

  30. Gerhard 14. Februar 2018 um 15:04

    Gern geschehen,
    ich hab nochmal den Antrag aufgerufen, bei den Gesundheitsfragen ist die erste Frage nun
    1) LEIDEN SIE AN EINEM KÖRPERLICHEN ODER GEISTIGEN GEBRECHEN;
    MISSBRAUCHEN SIE DROGEN ODER SIND SIE DROGENSÜCHTIG; ODER LEIDEN SIE GEGENWÄRTIG AN EINER DER FOLGENDEN KRANKHEITEN (ANSTECKENDE KRANKHEITEN WERDEN GEMÄSS SECTION 361(B) DES PUBLIC HEALTH SERVICE ACT DEFINIERT):
    CHOLERA
    DIPHTHERIE
    TUBERKULOSE, ANSTECKENDE
    PLAGE
    POCKEN
    GELBFIEBER
    VIRALES HÄMORRHAGISCHES FIEBER, EINSCHLIESSLICH EBOLA,
    LASSA, MARBURG, KRIM-KONGO-FIEBER
    AKUTES ATEMWEGS-ERKRANKUNGEN, DIE AUF ANDERE
    ÜBERTRAGBAR SIND UND WAHRSCHEINLICH TÖDLICH SIND

    Frage 9 wurde hinzugefügt
    9) SIND SIE AM ODER SEIT DEM 1. MÄRZ 2011 IN DEN IRAK, IRAN, SUDAN, NACH SYRIEN, LIBYEN, SOMALIA ODER IN
    DEN JEMEN GEREIST BZW. WAREN SIE DORT ANWESEND?

    Die Social Media Frage wird schon bei den Kontaktinformationen gefragt.
    Leider kann man nirgends ersehen, was für eine Version dieser Antrag ist.

    Eine Frage noch in eigener Angelegenheit, ich hätte deine Seite gerne bei meiner privaten Homepage http://www.kegsi.de verlinkt,
    ist dies möglich?

    mfg
    Gerhard

    • Thomas Jansen 14. Februar 2018 um 15:11

      Hi Gerhard,

      natürlich darfst Du die Seite hier verlinken.

      Mal schauen, ob ich in den nächsten Tagen endlich mal dazu kommen, diese Seite hier zu aktualisieren.

      LG Thomas

  31. Peter 14. Februar 2018 um 19:34

    Hallo,
    prima erläutert, vielen Dank!
    Dennoch eine Frage: täusche ich mich, oder wurde nicht früher (?) auch der Flug in die USA abgefragt? Ich glaube mich zu erinnern, dass ich auch deshalb mit der Antragsstellung noch gewartet habe, bis ich die Reise fertig geplant/gebucht hatte.
    Auch mit den Vornamen: irgendwo las ich, dass Doppelnamen (xxx-yyyyy) nicht so einfach eingetragen werden können, ggf. ohne Bindestrich (wie bei den Flügen, finde ich ja verwirrend), hier ging es aber heute problemlos, also mit Bindestrich.
    Gibt es dazu Erkenntnisse?
    Danke :-)
    Gruß – Peter

    • Thomas Jansen 14. Februar 2018 um 20:33

      Hi Peter,

      an Flüge im ESTA kann ich mich nicht erinnern. Das würde ja auch keinen Sinn machen, da ESTA zwei Jahre gültig ist und man mit verschiedenen Flügen einreisen kann.

      Bei Doppel-Nachnamen gilt das Gleiche, wie bei Doppel-Vornamen. So eintragen, wie sie im maschinenlesbaren Teil des Reisepasses stehen, dann ist man auf der sicheren Seite.

      LG Thomas

      • Peter 15. Februar 2018 um 10:29

        Hi,
        also beim Namen stand halt „wie im Pass“, und da steht es bei mir im „normalen“ Teil halt mit Bindestrich: „Jan-Peter“, nur unten im maschinenlesbaren Teil mit Leerzeichen (also „<"). Ich hatte dann doch die korrekte Variante eingetragen. Hätte die Schreibweise mit Bindestrich eine Fehlermeldung gebracht, hätte ich es vielleicht zusammengeschrieben? Bei den TSA-Daten kommt es z.B. als "JANPETER" raus. Da scheint es allgemein immer noch nichts einheitliches zu geben…
        Grüße

      • Thomas Jansen 15. Februar 2018 um 11:59

        HI Peter,

        doch, bei TSA kann man zwei Vornamen in zwei Feldern eingeben. Nur, das bekommen viele garnicht zu sehen, da die Portale/Airlines die Daten aus der Buchung übertragen. Und da kommt es vor, dass Vornamen halt als JANPETER eingetragen sind. Das ist aber auch in Ordnung und gibt keine Probleme.

        LG Thomas

      • Peter 15. Februar 2018 um 10:33

        …zum Doppelnamen habe ich aktuell an zwei Stellen den Hinweis gefunden, dass mit Bindestrich getrennte Doppelnamen komplett inkl. Bindestrich angegeben werden sollen.

      • Peter 17. Februar 2018 um 15:59

        …ich nur noch mal kurz: mit den Flügen, das kam daher, dass auf der Seite des „amerikanischen Traums“ bei den Hinweisen zu ESTA steht „Seit November 2014 können im ESTA-Formular die Flugdaten nachträglich nicht mehr geändert werden.“ – daher meine anfänglichen Bedenken, als ich noch nicht umfassend informiert war. Aktuell sind die Flüge natürlich bereits gar nicht mehr anzugeben.
        Peter

  32. Beate 26. Februar 2018 um 18:14

    Hallo
    ich möchte einen Esta-Gruppenantrag stellen für mich und meine Kinder (2 J. und 8 Mon.) . Einen Antrag für mich habe ich schon ausgefüllt. Um den Antrag für meine Kinder auszufüllen, muss ich mich als Antragstellerin eintragen, oder? Wo trage ich dann die Daten des jeweiligen Kindes ein?

    • Thomas Jansen 27. Februar 2018 um 10:24

      Hallo Beate,

      nein, auch bei Gruppenanträgen ist der Antragssteller die reisende Person, also hier die Kinder. Sie werden nur gefragt, ob Sie befugt sind, die Daten einzugeben.

      LG Thomas

  33. Gesine 28. Februar 2018 um 22:40

    Hallo Thomas,
    deine Ausfüllhilfe ist prima, und sie verhindert, dass ich vor Verzweiflung aufgebe. Ich habe den Antrag bis jetzt aber noch nicht ausgefüllt, weil ich die „andere Stelle“ nicht finde, wo der Mädchennamen eingetragen wird. Im Pass steht under Familienname/surname a) mein Ehename. Darunter steht b) (name at birth) mein Mädchenname. Laut englischsprachigem Formular muss ich nur meinen Familiennamen und meinen Vornahmen (given name) eintragen. Ist es in Ordnung, wenn ich den Mädchennamen ganz weglasse?

    • Thomas Jansen 28. Februar 2018 um 22:58

      Hallo Gesine,

      den Mädchennamen kannst Du weglassen. Den interessiert bei ESTA niemand. ?

      LG Thomas

  34. Sandra 11. März 2018 um 18:51

    Hallo,

    Frage (1) LEIDEN SIE AN EINEM KÖRPERLICHEN ODER GEISTIGEN GEBRECHEN;
    MISSBRAUCHEN SIE DROGEN ODER SIND SIE DROGENSÜCHTIG; ODER LEIDEN SIE GEGENWÄRTIG AN EINER DER FOLGENDEN KRANKHEITEN (ANSTECKENDE KRANKHEITEN WERDEN GEMÄSS SECTION 361(B) DES PUBLIC HEALTH SERVICE ACT DEFINIERT):)

    Muss diese Frage für eine Person mit Sehbehinderung (Geburtsgebrechen) mit JA beantwortet werden?

    Grüsse Sandra

    • Thomas Jansen 11. März 2018 um 19:13

      Hallo Sandra,

      die Frage kannst Du mit Nein beantworten. Bei den Krankheiten geht es um Dinge, wo der Betroffene für sich oder andere eine Gefahr darstellen könnte.

      LG Thomas

  35. Nina Müller 16. März 2018 um 11:26

    Hallo Zusammen ,

    ich habe eine Frage zu der Frage Nr. 3
    Was ist wenn jemand mal mit einer kleinen Menge “ Gras “ erwischt wurde und dafür eine Geldstrafe zahlen musste …
    Muss man die Frage dann mit JA beantworten und was wäre dann der Fall ? – Wir der Antrag abgelehnt ?

    Danke und LG

    • Thomas Jansen 16. März 2018 um 13:31

      Hi Nina,

      da Du ja nur eine Geldstrafe zahlen musstes, dürfte das als Begatell-Delikt gelten – ohne dass ich da jetzt wirklich Ahnung von habe. Aber Du dürftest ja nicht vorbestraft sein.

      Wenn Du da Ja angibst, wird Dein ESTA wohl zu 99% abgelehnt werden. Wenn ich DU wäre… achne, lieber nichts schreiben. Entscheide selber ;-)

      LG Thomas

  36. Eva 16. März 2018 um 17:08

    Hallo,

    eine Frage:
    Unser Hotel liegt in Brooklyn. Bei Staat haben wir New York eingegeben.Müssen wir bei Stadt jetzt New York City oder Brooklyn einfragen?
    Danke!

    • Thomas Jansen 16. März 2018 um 17:29

      HAllo Eva,

      einfach auf die Adresse des Hotels schauen, da steht doch die komplette Anschrift.

      LG Thomas

  37. Ingrid Krämer 21. März 2018 um 14:56

    Hallo
    bin gerade auf diese tolle Hilfsseite gestossen, leider zu spät, jetzt habe ich eine Frage und hoffe auf Hilfe.
    Ich habe in ESTA im Feld für die Vornamen als erstes meinen Mädchennamen=Geburtsnamen, eingetragen. Hatte immer dieses: „Es muss genauso wie es im Pass steht, ausgefüllt werden“ im Kopf und wenn man das Hilfezeichen bei den Namen anklickt, steht da: Vornamen in Klammern (Geburtsname). Alles klar denke ich trägst da erst den Mädchennamen dann die Vornamen ein. Und jetzt erfahre ich, dass der Mädchen- bzw Geburtsname gar nicht relevant ist für ESTA. Das wird sicherlich Schwierigkeiten geben wenn wir mit dem Schiff in Bar Harbor sind und ich von Bord möchte????
    Kann bzw muss ich das sogar korrigieren oder muss bzw kann man einen neuen Antrag (richtig) ausfüllen und der erste wäre dann hinfällig?
    Vielen Dank in der Hoffnung auf Hilfe
    LG
    Ingrid

    • Thomas Jansen 21. März 2018 um 17:31

      Hallo Ingrid,

      das möchte ich nicht beurteilen ob das schief gehen kann. Der Mädchenname gehört da aber wirklich nicht rein. Bei dem Hinweis auf den Pass ist immer der maschinenlesbare Teil gemeint, also am unteren Rand des Passes. Wenn Du ganz sicher sein willst, mache ihn neu. Den Namen kann man nicht ändern.

      LG Thomas

  38. Petra Jean-Philippe 9. April 2018 um 14:47

    Hallo Thomas,
    Habe im Estantrag den falschen Nachnamen der Mutter eingetragen,habe den Nachnamen von meinem Vater,aber meine Mutter hat nach der Heirat ihren Namen behalten.
    Ist das ein Problem,ich j
    Kann das ja nachträglich nicht korrigieren,hab aber die Genehmigung erhalten
    LG
    Petra

    • Thomas Jansen 9. April 2018 um 22:52

      Hallo Petra,

      nein, den Namen kann man nicht ändern. Da führt kein Weg an ein neues ESTA vorbei, mit dem richtigen Nachnamen.

      LG Thomas

  39. Maren 12. April 2018 um 11:25

    Tolle Ausfüllhilfe, vielen Dank!
    Es wird nun auch gefragt, ob mal eine andere Staatsbürgerschaft bestand und dann muss man Dokumentennummern angeben.
    Mein Mann hatte mal die österreichische Staatsbürgerschaft , da er dort geboren wurde. Als Kind ist er dann nach Deutschlad umgezogen u. besitzt nur noch die deutsche Staatsbürgerschaft. Was sollen wir nun angeben bzw. können wir ja keine Dokumentnummern angeben, da wir keine mehr haben. Was sollen wir nun machen?

    • Thomas Jansen 12. April 2018 um 16:53

      Hallo Maren,

      Land auswählen, Dokumentart auch und dann bei der Dokumentennummer UNKNOWN eintragen.

      LG Thomas

  40. Clemens Emschermann 15. April 2018 um 21:31

    Ich reise mit meiner Frau. Eltern ist als Pflichtefeld gekennzeichnet. Muss ich jetzt die Namen meiner vor vielen Jahren verstorbenen Eltern eingeben? Was soll das?

    • Thomas Jansen 16. April 2018 um 6:36

      Hallo,

      Ja, Du musst die Namen eintragen. Den Sinn können Dir wohl nur die US-Behörden beantworten.

      LG Thomas

  41. Jessy 22. April 2018 um 19:09

    Hallo Thomas

    Ich war gerade dabei ein ESTA für mich und meine Mutter zu beantragen. Da wir keine U.S. Kontaktperson besitzen, haben wir überall UNKNOWN angegeben. Beim Ausfüllen bei meiner Mutter war alles ok. Bei mir jedoch zeigt es mir : „Adressenbestätigung: Ungültige Stadt“ an. Was kann ich jetzt machen?
    LG Jessy

  42. Ingrid 23. Mai 2018 um 11:10

    Hallo Thomas,

    Deine Hilfeseite ist echt super!! Vielen Dank!
    Ich habe eine Frage zu den Flugdatenangaben. Da ich ganz kurzfristig über die USA (ohne Aufenthalt) nach Mexiko reisen muss, stellt sich für mich die Frage nach den Flugdatenangaben – muss ich angeben wann (Datum, Tag) der Abflug (Abreiseland Deutschland) ist und wann (Datum) ich wieder nach Deutschland zurück reise? Ich stelle zum ersten Mal diesen Antrag, deshalb diese möglicherweise seltsame Frage (und auch weil mein neuer Pass noch nicht da ist und ich evtl.den Flug umbuchen muss).
    Herzlichen Dank für deine Antwort!
    LG Ingrid

    • Thomas Jansen 23. Mai 2018 um 20:26

      Hallo Ingrid,

      beim ESTA müssen gar keine Flugdaten angegeben werden. Und ohne Reisepass geht der Antrag nicht, da unbedingt auf den neuen Pass warten.

      LG Thomas

  43. Ben 23. Mai 2018 um 13:02

    Hi Thomas!

    Habe bei unseren Kindern den Vornamen und Namen der Eltern vertauscht…. also den Namen bei Vornamen eingetragen und umgekehrt.
    Bei meiner Frau und mir habe ich es richtig drin.
    Würdest du einen neuen Antrag stellen? Oder ist das nicht so schlimm, da man ja auch UNKNOWN eintragen könnte?

    Alle Vornamen sind ja, wie oben geschrieben nicht notwendig. Haben wir nämlich auch nicht gemacht….

    Der Antrag ist bereits bezahlt und genehmigt.

    Vielen Dank und beste Grüße!
    Ben

    • Thomas Jansen 23. Mai 2018 um 20:26

      Hi Ben,

      ich würde den Antrag deswegen nicht neu stellen. Aber das ist natürlich jetzt ganz ohne Gewähr.

      LG Thomas

  44. Ingrid Völkl 24. Mai 2018 um 14:48

    Hallo Thomas,

    ganz herzlichen Dank für Deine Antwort!!!! :-) Ein Problem weniger. Pass heute abgeholt. Jetzt kann ich nur noch hoffen, daß der ESTA Antrag ganz, ganz schnell genehmigt wird, denn Samstag ist die Abreise und ich kann jetzt erst den Antrag stellen. Wenn ich noch eine letzte Frage stellen dürfte? Im Falle des Falles, dass ich doch umbuchen müßte: mein Zielland ist nach wie vor Mexico: Aber ich würde aus Kostengründen einen Flug nur bis LA buchen und von dort aus (ohne Tagesaufenthalt oder ähnliches) mit anderen Transportmitteln (Bus o.a., ich hoffe, ich muss keine Busgesellschaft angeben !?! ) weiter nach Tijuana (Zielort) reisen. Wäre dann „Transit, also ja“ anzuklicken oder wäre das dann ein anderer Sachverhalt? Vielen Dank!

    Liebe Grüße Ingrid

  45. Dirk Pfersdorf 5. Juni 2018 um 1:45

    Hallo Thomas,
    ich habe gestern Nacht 04.06.18 per Internet den Antrag ausgefüllt. Das einzige was ich bekommen habe, nachdem ich per Kreditkarte bezahlt habe ist folgendes.Transaction Approved mit den Daten und Karte usw. und Resp Code – Message 27 Approved, Reference Number 18 stellige Nummer und Auth Code 6 stellige Nummer. Sonst hab ich gar nichts erhalten. Was meinst Du, hab ich was falsch gemacht? Soll ich nochmal ein Antrag ausfüllen?
    Liebe grüße
    Dirk

    • Thomas Jansen 5. Juni 2018 um 9:48

      Hi Dirk,

      schau Dir den Status Deines Antrages mal an. Da kommst Du auch mit Deinen Namen, Geb.-Datum (glaube ich) und der Reisepassnummer dran, wenn Du keine ESTA-Antragsnummer hast.

      LG Thomas

  46. JensArnold 10. Juni 2018 um 13:05

    Hallo,
    es wurde ja hier geschrieben, das man kein ESTA genehmigt bekommt, wenn man eine „JA/NEIN-Frage“ mit „JA“ beantwortet. Das stimmt aber nicht so ganz. Wir haben eine Frage mit „JA“ beantwortet. Meine Frau hatte vor langer Zeit, als sie noch in Brasilien lebte, einen Visumantrag für die USA abgelehnt bekommen und das haben wir wahrheitsgemäß auch angegeben, also mit „JA“ beantwortet. Den ESTA-Antrag für meine Frau, mittlerweile auch mit deutschem Pass ausgestattet, haben wir aber trotzdem genehmigt bekommen.

  47. Edgar 13. Juni 2018 um 5:41

    Hallo Themas,

    tolle Seite die für das Ausfüllen der Esta-Formulare extrem hilfreich ist.
    Leider bin ich erst auf Deine Seite gestoßen, als ich die Anträge schon weggeschickt hatte. Dabei hab ich bemerkt, dass ich bei der nationalen Identität-Nr. die Personalausweise Nr. eingetragen habe und nicht „Unknown“.
    Könnte das bei der Einreise Schwierigkeiten zur Folge haben ??

    Danke und Gruß

    Edgar

    • Thomas Jansen 13. Juni 2018 um 9:44

      Hi Edgar,

      nein, das wird keine Probleme machen. Die wissen in den USA, dass wir diese Nummer garnicht haben, daher ist es völlig egal, wenn Du da was eingetragen hast.

      LG Thomas

  48. Ray 5. Juli 2018 um 17:31

    Hallo,

    bin ohne Vater aufgewachsen. Meine Mutter hat irgendwann nochmal geheiratet, hat jetzt auch ein anderen Nachnamen, als ich.
    Kann ich auch in den Input-Feld „Name des Vaters“ und „Familienname“ – jeweils in den Input-Feld ein UNKNOWN eintragen?

    Könnte sowas zu Probleme führen?

    Danke und Gruß
    Ray

    • Thomas Jansen 5. Juli 2018 um 21:08

      Hallo Ray,

      nein, UNKNOWN ist in dem Fall die richtige Antwort. Steht auch in der Online-Hilfe dort so beschrieben.

      LG Thomas

  49. Sven 10. Juli 2018 um 12:45

    Hallo,
    super Seite. Wird alles sehr gut erklärt.

    Ich will ein ESTA Antrag ausfüllen. Jedoch bekomme ich bei der Frage zum beruflichen Werdegang, bei der Angabe zur Straße des Arbeitgebers, immer die Meldung „Ungültiger Starßenname“ bei Adresszeile 1. Habe schon alles Mögliche eingegeben und ausprobiert, auch unknown. Bei meiner Hausadresse geht es.
    Habe unterschiedliche PC und Browser getestet. ?.

  50. Lisa 16. Juli 2018 um 13:48

    Hallo!

    Vielen Dank für die tolle Erklärung, sie ist wirklich sehr hilfreich! Ich habe jedoch das gleiche Problem wie Sven. Bei mir kommt ebenfalls die ganze Zeit „Ungültiger Straßenname“ bei Adresszeile 1, in meinem Fall bei meiner Privatadresse. Ich habe schon alles mögliche probiert…

    LG Lisa

    • Tobias 19. Juli 2018 um 21:09

      Ja bei mir ist es auch so! Was machen ?

    • Sven 5. August 2018 um 14:35

      Hallo,
      einfach alles ausfüllen, auch mit Fehlern. Am Ende kann man alles noch mal korrigieren.
      So ging es bei mir, endlich.

  51. Talalov 17. Juli 2018 um 21:41

    Hallo,

    bei einem Gruppenantrag habe ich versehentlich das Geburtsland von meinem Sohn falsch angeklickt. Die Genehmigung wurde erteilt. Jetzt habe ich den Fehler gemerkt. Macht es was aus? Muss jetzt ein neuer Antrag gestellt werden? Einzel- oder wieder Gruppenantrag?

    MFG Alex

    • Thomas Jansen 18. Juli 2018 um 8:15

      Hallo Talalov,

      wenn ein neuer Antrag für den Sohn gestellt wird, dann als Einzelantrag. Ob das notwendig ist, mag ich nicht zu beurteilen. Da das Geburtsland aber im Reisepass steht und die Daten im ESTA mit denen im Pass übereinstimmen müssen, tendiere ich eher zum neu machen.

      LG Thomas

  52. Jochen 20. Juli 2018 um 11:42

    Hallo

    ich hab ne Frage zu Umlauten:
    Normalerweise heissts bei ESTA ö wird zu oe.
    Im Strassennamen und im Geburtsort habe ich jeweils ein ö. Beidesmal habe ich im Antrag oe geschrieben.
    Im Starssennamen blieb es oe und beim Gebutsort wurde es automatisch o.
    Esta Antrag wurde genehmigt
    Wie sind Eure Erfahrungen? Besser nochmals neu machen?

    Viele Grüsse und Danke
    Jochen

  53. Bilal 25. Juli 2018 um 16:13

    Ahoi! Aus Hamburg,
    kurze Nachfrage.

    Meine Frau ist im besitzt der doppelte Staatsbürgerschaft uns war einmal der deutsche sowie der türkischen. Im Feld wo nach der „Andere Staatsbürgerschaft“ gefragt wird, geben wir folgende Daten ein Land der Staatszugehörigkeit > Turkey > Passnummer? (Meine Frau besitzt keinen türkischen Reisepass und hat somit auch keine Passnummer. Sie besitzt lediglich den türkischen Perso (der in DE nicht gültig ist nur in der TR). Meine Frage, was tragen wir hier ein „UNKNOWN “ oder die türkische Personummer (die ja eigentlich nicht relevant ist?).

    Note: Meine Frau hat selbsvertsändlich einen gültigen deutschen Perso/Reisepass.

    Ich danke im Voraus für die Unterstützung!
    Mit besten Grüßen aus Hamburg!
    Bilal

    • Thomas Jansen 25. Juli 2018 um 17:37

      Hi Bilal,

      wenn sie keine türkischen Pass hat, dann kann ja auch keine Passnummer eingegeben werden. UNKNOWN würde ich dann auch nehmen.

      LG und schöne Reise,

      Thomas

  54. Harry 13. August 2018 um 18:07

    Hallo,

    ich plane eine Reise über die Dom Rep. in die USA und wieder zurück nach Deutschland. Das ganze soll im Febr. 2019 stattfinden. Flüge und Hotels, da
    kommt schon ordentlich was zusammen. Würdet ihr vor dem Buchen den ESTA Antrag stellen? Kann halt noch keine erste Anlaufstelle in den USA nennen,
    aber die ist ja eh freiwillig. Muß jetzt so langsam buchen und wenn ich dann z.B. bis Dezember warte und mit ESTA was schief läuft habe ich die Scherereien.
    Was nun???

    LG

    Harry

    • Thomas Jansen 13. August 2018 um 20:51

      Hi Harry,

      es spricht nichts dagegen das ESTA bereits vor der Buchung zu machen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein ESTA abgelehnt wird, ist extrem gering aber auch nicht ausgeschlossen. Ihr verschenkt dann zwar ein halbes Jahr der Gültigkeit, das ist aber bei den Kosten für das ESTA vermutlich zu verkraften.

      LG Thomas

  55. Daniela 19. August 2018 um 11:25

    Hallo, ich habe heute Esta-Antrag gestellt und die Frage, ob körperliche Gebrechen bestehen, mit JA beantwortet, da ich gehbehindert bin. Natürlich wurde der Antrag abgelehnt. Kann ich es jetzt nach 10 Tagen erneut versuchen? Gibt’s es da Erfahrungswerte ?
    Vielen Dank!

    • Thomas Jansen 19. August 2018 um 13:44

      Hi Daniela,

      Du kannst es auch schon eher versuchen. Die Frage bei den körperlichen Gebrechen bezieht sich auf Krankheiten, die eine Gefahr für sich oder andere darstellen. Bei einer „einfachen“ Gehbehinderung kannst Du da Nein anklicken.

      LG Thomas

  56. Stefan 22. August 2018 um 16:37

    Hallo, ich bekomme laufend einen Formfehler beim Eintrag Sachsen-Anhalt . Was muss ich bei Staat/Provinz/Region für das Bundesland Sachsen-Anhalt eintragen?

    • Thomas Jansen 22. August 2018 um 18:54

      Hi Stefan,

      keine Ahnung, mal ohne Bindestrich versucht? Ansonsten mal nur das Kürzeln SA eintragen. Ich trage auch immer nur NRW ein.

      LG Thomas

  57. Marlies Lütkemeier 27. September 2018 um 20:55

    Hilfe! Ich habe einen Antrag gestellt und bin nun völlig ratlos. Ich wollte diesen abrufen und habe aber vorher nicht gecheckt, dass ich mir hätte die Antragsnummer notieren müssen. Bei der Abfrage ohne Antragsnummer bekomme ich zur Antwort, dass kein Antrag zu meinen Daten gefunden wird. Bezahlung lief über PayPal und ist auch gebucht. Was mache ich denn jetzt? Noch mal das ganze?

    • Thomas Jansen 28. September 2018 um 8:00

      Hallo Marlies,

      hast Du ggf. einen Schreibfehler bei der Passnummer gemacht? Normalerweise ist der Antrag über die Kombination Name, Geburtsdatum und Passnummer abzurufen. Ich würde nochmal 2-3 Tage warten, ob der dann auftaucht. Wenn nicht, dann wirst Du ihn wohl neu machen müssen.

      LG Thomas

  58. Vanessa 28. September 2018 um 12:49

    Hallo lieber Thomas,

    mein Partner und ich werden über Silvester 2018 zum ersten Mal nach NYC und die U.S.A. reisen.

    Das ESTA Formular steht noch aus und werden wir die Tage ausfüllen. Dank deiner Seite hab ich jetzt nicht mehr so große Angst davor :-D.
    Ich danke dir von ganzem Herzen, für diese tolle Anleitung. Erspart mir viele Falten und graue Haare :-).

    Ich habe aber noch eine Frage zu APIS. Wird das im Flugzeug ausgefüllt oder muss man da schon vor Reiseantritt etwas machen?

    Liebe Grüße
    Vanessa

    • Thomas Jansen 28. September 2018 um 19:32

      Hallo Vanessa,

      die APIS Daten werden beim Online-Checkin von der Airline abgefragt. Wenn Du auf der Webseite der Airline in Eure Flugdaten schaust, gibt es dort sicherlich ein Formular, wo Du die APIS-Daten auch jetzt schon eingeben kannst. Oft werden die da auch als Persönliche oder Zusätzliche Daten bezeichnet. Zur Not geht es aber auch noch am Check-In-Schalter am Flughafen.

      LG Thomas

  59. Ursula 30. September 2018 um 14:02

    Hallo Thomas

    Vielen Dank für diese Anleitung. Ich habe jetzt eine neue Herausforderung für dich. Als Auslandsdeutsche in der Stadt Zürich im Kanton Zürich habe ich Schwierigkeiten dem ESTA-Formular ZUERICH als Stadt und Region zu füttern. Ist dir so ein Problem bekannt? Wenn ja, wie kriege ich das in Griff?
    Lieber Gruss und tausend Dank schon jetzt

    • Thomas Jansen 30. September 2018 um 17:12

      Hi Ursula,

      nein, keine Ahnung und habe ich auch noch nicht gehört. Tut mir leid.

      LG Thomas

    • Antonia 2. Mai 2019 um 15:26

      Hallo Ursula. Ich stehe gerade exakt vor dem gleichen Problem! Wie hast du es gelöst? Viele Grüsse, Antonia

  60. Nicola van Os 5. Oktober 2018 um 23:39

    Hallo Thomas,
    ich bin etwas verunsichert, weil ich glaube den Antrag falsch ausgefüllt zu haben.
    Wir reisen im November nach NY und bleiben dort drei Tage bevor wir mit einem Kreuzfahrtschiff Richtung Dom Rep aufbrechen. Ich habe aber „Transit“ angegeben. War das falsch? Kann uns die Einreise verweigert werden? Was kann ich tun? Kann/soll ich den Antrag umändern?

    Ich danke Dir vielmals für eine Antwort!
    Viele Grüße Nicola

    • Thomas Jansen 7. Oktober 2018 um 10:41

      Auch hier kann der ESTA-Antrag für mehrere Reisen genutzt werden. Beim ersten Mal ist es dann transit, bei der nächsten Reise dann ein dauerhafter Urlaub in den USA. Ich denke nicht, dass das zu Problemem kommt.

      Die Aussagen hier sind, wie immer, ohne Gewähr. Am Ende kann das nur eine US-Behörde beantworten.

      LG Thomas

  61. Markus 7. Oktober 2018 um 8:54

    Hallo Thomas,

    habe einen Buchstaben vergessen bei meiner Email-Adresse für die Group-contact-Information. Im Antrag selbst stimmt sie. Es heißt man könne nachträglich die Email-Adresse ändern. Wo mache ich das denn für die Group-contact-Information? Oder spielt das keine Rolle solange sie im Antrag richtig steht?

    Besten Dank im Voraus.

    • Thomas Jansen 7. Oktober 2018 um 10:43

      Hi Markus,

      wichtig sind die im Antrag. Die Mail wird eh nur für Infos zum Ablauf des ESTA benutzt. Soweit ich weiß, kann man die Group-contact-Information nicht nachträglich ändern.

      Den aktuellen Status des Antrages/der Anträge musst Du dann halt manuell überprüfen, mit der Antragsnummer.

      LG Thomas

  62. Rainer Burow 11. Oktober 2018 um 9:11

    HI Thomas,
    habe im Antrag Probleme mit meinem Ortsnamen habe Bünde eingetragen ,es wurde dann im Antrag aber automatisch zu Bunde , , Bunde ist aber eine andere Stadt

    Habe dann korrigiert und Buende eingetragen war das wohl korrekt? es steht ja immer schreiben wie im Pass angegeben
    LG Rainer

    • Thomas Jansen 11. Oktober 2018 um 10:54

      Hallo Rainer,

      Buende mit ue ist die richtige Schreibweise beim ESTA. Das Formular kann keine Umlaute und korrigiert die von alleine raus.

      LG Thomas

  63. Eckhard Schmidt 13. Oktober 2018 um 22:47

    Hallo Thomas,
    deine Erläuterungen sind super – dennoch bleibt für mich eine Frage offen:
    Ich hatte bereits vor vielen Jahren vor meinen deutschen Pässen (ich habe jetzt nur den einen, aktuellen deutschen Pass) einmal einen Pass aus einem anderen Land gehabt. Leider weiß ich nicht mehr, welche Dokumenten-Nummer und welches Ablaufjahr er hatte… und finde ihn auch nicht mehr. Vor gut 2 Jahren habe ich für ESTA einfach „unknown“ und „0“ eingetragen. Jetzt gibt es nur Fehlermeldungen und keine Lösung!
    Kennst du eine?
    Vielen Dank für deine schnelle Hilfe!
    LG Eckhard

    • Thomas Jansen 14. Oktober 2018 um 9:31

      Hallo Eckhard,

      ich kenne es in dem Fall auch nur so, dass UNKNOWN und 0 eingegeben wird. Daher bin ich gerade ratlos, warum es bei Dir zu Fehlermeldungen kommt.

      LG Thomas

      • Eckhard 14. Oktober 2018 um 22:31

        Hallo Thomas,
        vielen Dank für deine schnelle Antwort!
        Tatsächlich scheint es wieder eine neue Vorgehensweise zu geben, die sich ausschließlich durch Finden des alten Passes oder durch „Mut zur Lücke“ schließen lässt. Wir haben hier die Wohnung umgekrempelt und in alten Unterlagen tatsächlich eine einzige Kopie eines alten Passes gefunden… ob das jetzt der letzte aus dem anderen war, sei dahin gestellt.
        Vielen Dank aber insgesamt auch für eure Internetseite mit den doch sehr vielen, gut erläuterten Hinweisen auf die doch vielen Fallstricke und nicht stets komplett logischen Details des ESTA-Formulars. Bei uns sind jetzt alle ESTA erneut genehmigt.
        LG Eckhard

  64. Monika 20. Oktober 2018 um 20:19

    Hallo! Habe folgende Fehlermeldung beim Esta Antrag:

    Adressenbestätigung: Ungültige Hausnummer

    Meine Adresse wäre: Franz Kobergasse 24d
    So habe ich es eingegeben – aber warum nimmt er das nicht?
    Was kann ich tun?

    • Thomas Jansen 21. Oktober 2018 um 10:53

      Hallo Monika,

      das Formular fragt eigentlich keine Hausnummer gezielt ab, daher wunder es mich, dass dazu gezielt eine Fehlermeldung kommt. Und da die Hausnummer ja in dem Feld Adresszeile 1 steht, wo Buchstaben und Zahlen erlaubt sind, kann ich mir die Fehlermeldung jetzt nicht erklären.

      LG Thomas

      • Monika 21. Oktober 2018 um 12:15

        Hallo Thomas!

        Aber was soll ich nun machen, wenn ich alles richtig eingegeben habe aber durch die Fehlermeldung kann ich nicht das Formular fertig ausfüllen und den Antrag versenden?
        Ich kann die Fehlermeldung nicht übergehen?
        Hat es etwas zu tun, dass ich eine Gruppenmeldung machen wollte für mich und meinen Sohn?
        Danke für die Hilfe!

  65. Sabrina Günter 21. Oktober 2018 um 10:09

    Hallo und vielen Dank für die zahlreichen Infos. Ich habe im letzten Jahr ESTA beantragt und war in den USA. Nun möchte ich nächstes Jahr wieder hin. Muss sich nur die Einreise in den 2 Jahren befinden oder auch die Ausreise aus den USA? Also im September, kurz nachdem wir einreisen wollen, sind die zwei Jahre um und wenn wir im Oktober zurück fliegen ist ESTA abgelaufen. Ist das ein Problem? Danke!

    • Thomas Jansen 21. Oktober 2018 um 11:02

      Hi Sabrina,

      gute Frage, da musste ich auch erstmal nachschauen. ESTA sagt: „Wenn Ihre ESTA-Genehmigung während Ihres Aufenthalts in den USA abläuft, hat dies keine Auswirkungen auf Ihre Ausreise.“

      Quelle: https://esta.cbp.dhs.gov/faq?lang=de – dort dann unter „mit einer ESTA reisen“ und dann unter „Wie lange ist meine ESTA-Reisegenehmigung gueltig?“

      LG Thomas

  66. Marco 28. Oktober 2018 um 18:15

    Hallo. Ich habe einen Gruppenantrag erstellt und danach zwanzig Minuten alle Daten eingegeben. Wir fahren zu viert. Ich und drei andere. Für mich als Verwalter der Gruppe habe ich also alles beim Erstellen der Gruppe eingetragen. Muss ich für mich als Antragsteller nochmal alle Daten eingeben? Weil am Ende der Erstellung der Gruppe stand unten: Gesamtanzahl der Anträge: 0…
    Danke.

    • Thomas Jansen 5. November 2018 um 8:05

      Hallo Marco,

      sorry für meine späte Antwort, aber ich war mal wieder auf Reisen.

      Normalerweise gibst Du doch Deine Daten ebenfalls im Gruppenantrag mit ein. Warum da nun am Ende eine 0 steht – da bin ich überfragt.

      LG Thomas

  67. Daniel 6. November 2018 um 19:43

    Ich hatte gerade den Fehler, dass wenn ich bei der U.S. Kontaktperson als Stadt „UNKNOWN“ eingebe die Meldung „Adressenbestätigung: Ungültige Stadt“ immer wieder beim Fortfahren kommt.

    Lösung: noch einmal einen Schritt zurück gehen und dann noch einmal. Dann könnte ich einen Hakten setzen, dass die Adresse korrekt ist.

    Achtung: Bei mir hat es die Adresse meines Arbeitgebers verhauen. Also zum Schluss nochmal alles ganz genau kontrollieren.

  68. Rainer 7. November 2018 um 18:53

    Hallo Thomas, deine Seite hilft mir sehr weiter. Meine Frage wäre allerdings folgende:
    Wir fliegen im Februar nach Hawaii und jetzt noch spontan über Weihnachten nach New York. Jetzt wollte ich schonmal alles ausfüllen, habe aber keine us kontsktperson weil ich noch kein Hotel gebucht habe, kann ich den Antrag später weiter ausfüllen wenn ich ein Hotel weiß? Oder kann ich einfach ein Hotel vom Februar angeben?

    Vielen dank

    • Thomas Jansen 7. November 2018 um 20:13

      Hi Rainer,

      Du kannst den Kontakt später noch editieren. Es gibt aber auch einige, die die Adresse des Airports oder eine Mietwagenfirma da eintragen. ;-)

      LG Thomas

  69. Xenia 14. November 2018 um 17:09

    Hallo Thomas,

    ich bin gerade absolut am verzweifeln wegen des ESTA Antrags. Mein Mann und ich möchten nöchstes Jahr im Frühling nach Miami fliegen. Ich habe den Antrag gestern für uns beuide ausgefüllt. Meiner wurde genehmigt, der von meinem Mann wurde abgelehnt. Ich bin absolut Ratlos woran das liegen könnte. Eine Idee war, dass ich dass ich den Stiefvater (Dessen Nachname mein Mann auch trägt) statt den leinlichen Vater (der bereits vor vielen Jahren verstorben ist) angegeben habe. Ich habe heute bei der Frankfurter Botschaft sowie bei ESTA direkt angerufen um zu erfahren woran die Ablehnung gelegen hat. Mir konnte nirgends weitergeholfen werden. Die Frau bei der Botschaft ist mit mir nochmal alle ablehnründe durchgegangen, nichts davon trifft zu. Beim recherchieren habe ich gelesen, dass der Antrag beliebig oft neu gestellt werden kann, als ich dies versuchte, kommt am letzten Punkt der Hinweis, dass der Antrag bereits abgelehnt wurde und ich komme dann einfach nicht weiter. Ich weiss gerade nicht weiter und möchte nur ungern das Visum beantragen müssen. Ich wäre für einen Tipp sehr dankbar. Vielleicht weisst du ja wie ich da weiterkomme bzw. wo mir geholfen werden kann.

    MFG Xenia

    • Thomas Jansen 14. November 2018 um 23:13

      Hallo Xenia,

      hm, mehr als die Fachfrau in der Botschaft können wir auch nicht sagen. Das wird wohl auf ein Visum hinaus laufen.

      LG Thomas

  70. Nihal 15. November 2018 um 13:58

    Hi,

    habe ESTA beantragt wurde auch schon genehmigt..
    Das Problem ist jetzt das ich bei meinem Mann der schon seit 7 Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit hat, bei der Frage „wurde Ihnen Reisepass von einem anderen Land zugestellt?“ mit nein beantwortet habe..obwohl er ja eine Türkische schon hatte… jetzt mach ich mir Gedanken.. und finde nirgendswo Informationen..muss ich jetzt den antrag neu stellen?

    LG Nihal

    • Thomas Jansen 15. November 2018 um 18:16

      Hallo Nihal,

      prinzipiell ist das eine Falschangabe. Ob das am Ende Auswirkungen hat, das vermag ich nicht zu beurteilen. Wenn ich Du wäre, ich würde den Antrag mit den richtigen Daten erneuern.

      LG Thomas

  71. Daniel 19. November 2018 um 2:39

    Moin erstmal ne sehr gute Geschichte wie das hier alles erklärt wird ?

    Hab dann doch mal eine Frage und zwar habe ich schon ein genehmigten Antrag bis Januar 19 jetzt habe ich im Juli diesen Jahres geheiratet alles beim alten Nachname etc nur meine Frau hat meinen Nachnamen angenommen da ist klar sie brauch einen neuen aber wie sieht es bei mir aus muss ich mein Status ändern von ledig auf verheiratet? Bin mir nicht mehr sicher ob danach gefragt wurde …. Danke im Voraus

    Lg
    Daniel

    • Thomas Jansen 19. November 2018 um 9:25

      Hi Daniel,

      wenn Du keinen neuen Reisepass bekommst – was wegen der Hochzeit (Glückwunsch) nicht notwendig ist – brauchst Du keinen neuen Antrag machen.

      LG Thomas

      • Daniel 19. November 2018 um 10:49

        Ja man weiß ja nie, Reisepass ist aktuell da hat sich nichts geändert. Wir fliegen nächsten Monat über Weihnachten von daher wäre noch genug Zeit gewesen. Der Antrag ist auch solange gültig bis er tatsächlich abläuft? Nicht das der aktuell eine Gültigkeit von mindestens 6 Monaten haben muss meiner ist Ende Januar fällig. Hab vielen Dank für die Infos und weiter so ???

      • Thomas Jansen 19. November 2018 um 15:45

        Hi Daniel,

        das ESTA ist immer zwei Jahre gültig. Der Reisepass muss bis zum Ende der Reise gültig sein. Ältere Aussagen, die man teilweise noch liest, dass der Pass noch 3 oder 6 Monate lang nach der Einreise gültig sein muss, stimmen nicht mehr. Das ist schon vor vielen Jahren geändert worden.

        LG Thomas

  72. Markus 19. November 2018 um 10:17

    Hallo Thomas,

    wir wollen nächstes Jahr in die USA. Bei stellen des Antrags muss man ja auch die Namen der Eltern angeben. Wenn man jetzt bei Pflegeeltern aufgewachsen ist und nichts mit seinen leiblichen Eltern zu tun hat welche Namen soll man da am Besten eingetragen?

    Danke vorab und lg

    Markus

    • Thomas Jansen 19. November 2018 um 15:43

      Hi Markus,

      entweder die Namen der Pflegeeltern oder UNKNOWN.

      LG Thomas

  73. heike 28. November 2018 um 12:48

    Hallo Thomas, da ich sehe, dass Du immer so schnell antwortest, werde ich mal meine Frage hier los. Ich versuche seit geraumer Zeit diesen Antrag für meinen 9jährigen Sohn auszustellen. Meinen habe ich bereits eingegeben. Nur leider zeigt mir das System immer wieder ‚passport number is invalid‘ an oder auch, dieser Reisepass ist nicht für das Waver Programm zugelassen. Er hat natürlich nur einen Kinderreisepass (von Mai 2018) und die Nummernfolge bzw. Anordnung von Zahlen und Buchstaben ist anders als in meinem Pass. Ich habe schon seinen Pass hoch geladen – also den Maschinenlesbaren Teil, die Passport Nummer wurde übernommen – da war wieder ein nicht autorisiertes Sonderzeichen …. ich weiß nicht, wo ich mich mit diesem Problem hinwenden kann. Hoffe, Du hast ein Tipp. Danke. LG Heike

    • Thomas Jansen 28. November 2018 um 18:43

      Hallo Heike,

      eine häufige Fehlerquelle ist die berühmte Null. Diese nicht als Buchstaben O eingeben, diesen gibt es bei Passnummern nicht. Das Gleiche gilt für A,E,I,O,U,Q,B,D,S. All diese Buchstaben kommen in der Passnummer nicht vor.

      Bist Du denn Sicher, dass der Kleine einen ePass hat? Dieser muss auf der Vorderseite ein Symbol haben, einen Kreis mit zwei „Klammern“ darum.

      LG Thomas

  74. Ursula Nagel 3. Dezember 2018 um 17:59

    Hallo
    bin gerade auf ihre tolle Seite gestoßen .Reise nächstes Jahr das erste mal in die USA
    Ich bin so verwirrt mit den Vornamen …habe 3 stück im maschinelesbaren Teil des Passes
    muss ich bei ESTA alle eintragen weil sie dort stehen oder wirklich nur der erste?
    Und wie sieht es aus mit der Postleitzahl beim Wohnort?
    schon mal vielen Dank
    MFG Uschi

    • Thomas Jansen 3. Dezember 2018 um 19:11

      Hallo Uschi,

      ich habe gerade selber mal nachgesehen. In der Hilfe bei ESTA steht nun, dass ALLE Vornamen eingetragen werden müssen, wie sie im Pass stehen. Das scheint neu zu sein, ich ändere das gleich oben in der Anleitung um. Bisher mussten die nur bei den TSA Daten angegeben werden, welche die Airline abfragt aber nicht beim ESTA.

      PLZ will beim ESTA niemand wissen.

      LG Thomas

  75. Christine 3. Januar 2019 um 16:43

    Hallo Thomas,

    dank für die vielen Informationen. Bei mir hat alles bestens geklappt.Ich hatte mich aber vor dem Ausflüllen des Antrags intensiv mit Deinen Hinweisen beschäftigt.
    Einfach toll, wie Du hier allen Reisenden weiterhilfst. Nochmals DANKE und Grüße vom Bodensee.

    Lg Christine

  76. […] einfache und praktische Ausfüllhilfe für den ESTA Antrag findest du bei unseren Bloggerkollegen auf dem […]

  77. […] Vor der Einreise in die USA müsst ihr unbedingt daran denken, den ESTA Fragebogen auszufüllen.  Hier gibt es eine Ausfüllhilfe. Kosten: 14 […]

  78. Zafer 13. Januar 2019 um 21:58

    Hallo Thomas,

    erstmal finde ich es wirklich super, das du jedem hilfst, der nicht weiter weiß. Wirklich DANKE!
    Ich bin wirklich so langsam am verzweifeln. Ich weiss einfach bei dem Punkt nicht weiter im Antrag: ,, Wurde Ihnen jemals ein Reisepass oder ein Personalausweis von einem anderen Land zum Reisen ausgestellt´´. Seit so ziemlich genau einem Jahr bin ich Deutscher Staatsbürger. Davor war ich seit meiner Geburt Türkischer Staatsbürger und hatte auch einen Reisepass und Personausweis von der Türkei. Aber wie gesagt, seit einem Jahr bin ich Deutscher Staatsbürger. Also jetzt wieder zu meiner Frage. Soll ich da wirklich angeben das ich mal einen Reisepass von der Türkei hatte ?, wenn ja, gebe ich dann bei Art des Dokuments ,,Passnummer´´ ein und dann bei Dokumentnummer meine Reisepassnummer oder?. Bei dem Punkt Ablaufjahr bin ich mir sehr unsicher. Mein Reisepass wurde letztes Jahr also 2018 durchgelocht und als ungültig gestempelt, weil ich ja Deutscher Staatsbürger geworden bin. Im Türkischen Reisepass steht aber im Punkt Ablaufjahr noch das Datum 22.04.2026. Soll ich da jetzt im Punkt Ablaufjahr beim ESTA-Antrag das Jahr 2018 reinschreiben, wo mein Reisepass als ungültig gestempelt wurde oder doch das Jahr 2026 ?. Es ist ja aber eigentlich nicht mehr bis 2026 gültig, da er ja wie schon gesagt 2018 als ungültig gestempelt wurde. Ich hoffe du kannst mir da weiterhelfen.

    LG Zafer

    • Thomas Jansen 14. Januar 2019 um 8:36

      Moin Zafer,

      da, Du musst angeben, dass Du türkischer Staatsangehöriger warst und einen türkischen Reisepass hattest. Als Art trägst Du Pass ein. Wenn Du die Nummer noch weißt, dann kannst Du die auch eintragen, sonst alle Angaben zu dem alten Pass mit UNKNOWN ausfüllen. ;-) Wenn Du die Daten einträgst, würde ich persönlich 2018 an Ablaufdatum eintragen, da der Pass da seine Gültigkeit verloren hat. Hier lehne ich mich jetzt aber weit aus dem Fenster und übernehme keine Garantie, ob das richtig ist.

      LG Thomas

      • Zafer 14. Januar 2019 um 12:50

        Hi Thomas,

        Danke für die Antwort! Ich werde mich mal sicherheitshalber mit der US-Botschaft in Verbindung setzten und die mal fragen. Danke nochmal.

        Gruß, Zafer

  79. Bernd 15. Januar 2019 um 6:51

    Hallo Ihr Beiden !
    Vielen Dank für diesen sehr hilfreichen Beitrag. Hat mir definitiv das Ausfüllen erleichtert.
    Alles Gute für Euch, vor allem Gesundheit!

    LG Vom Bernd

  80. […] -> Hier steht ganz ausführlich, wie man eine ESTA beantragt […]

  81. Etienne Sparr 5. Februar 2019 um 18:44

    Bei uns funktioniert das ganze nicht, weil immer wieder ein Problem mit Formfehlern besteht, obwohl wir alles richtig gemacht haben und mehrere Male überprüft haben

  82. Stefan 12. Februar 2019 um 16:24

    Hallo Thomas.
    Ich habe einen deutschen Pass aber mein Wohnsitz ist mittlerweile Hongkong. Das steht auch so im Pass. Allerdings gibt es Hongkong nicht im Menü fuer den Wohnsitz. Was soll ich eintragen? Deutschland? Das waere eine falsche Angabe

    • Thomas Jansen 12. Februar 2019 um 18:50

      Hallo Stefan,

      Hongkong ist ja auch kein Land, im eigentlichen Sinne. Vermutlich musst Du China als Land auswählen. Aber ohne Gewähr, da bin ich auch nicht sicher.

      LG Thomas

  83. Christine 13. Februar 2019 um 16:18

    Hallo zusammen,

    wir sind gerade aus USA zurück. Keiner wollte den Ausdruck des Esta Formulares sehen. Ich hatte es trotzdem im Handgepäck.
    Bei der Immigration haben sich der Hauptteil der Mitreisenden (Airbus 380) auf die Automated Passboard Control (APC) gestürzt. Da ich sehr müde war, hatte ich keine Lust mich damit zu beschäftigen und bin durch die andere „Schleuse“ durch. Es waren 10 Schalter besetzt. Wir waren in 2 min abgefertigt. 3 Fragen waren zu beantworten: What is you relationship (wir sind als Paar – zusammen – an den Schalter gegangen, What is your travel purpose (Vacation). How long will you stay. Danach Fingerabdrücke (beide Hände jeweils 4 Finger – dann Daumen) , ein Foto ohne Lächseln und fertig waren wir. Die Mitreisenden, die APC gemacht haben, kam fast 30 min später ans Kofferband. Wobei das auch egal war, weil es nämlich fast 45 min gedauert hat, bis die Koffer kamen.

    • Thomas Jansen 24. Februar 2019 um 11:17

      Hallo Christine,

      das hatten wir auch schon, ich glaube es war in Denver. Lange schlangen an den Automaten, bei den Officer-Schaltern war es leer. Wir sind dann einfach dahin und waren ruckzuck eingereist.

      LG Thomas

  84. Frank 21. Februar 2019 um 12:43

    Hallo, Super Anleitung, danke dafür.
    Seit ca 2 Monaten dauert die Bearbeitung länger man muss mindestens 72 Stunden vorher ESTA beantragen. Sofort-Genehmigungen gibt es scheinbar nicht mehr. Steht auch so schon auf der Startseite.

  85. Suat 9. März 2019 um 17:57

    hallo, der ESTA Antrag meiner Freundin wurde Abgelehnt und meiner nicht wir wissen nicht mal warum der abgelehnt wurde.
    Der Antrag wurde am 28.2.19 Abgelehnt und haben am 5.3.19 einen neuen Antrag gestellt,der auch Abgelehnt wurde.Wir haben zu spät erfahren das man 10 Tage warten sollte bevor man einen neuen Antrag stellt. Nun wollen wir einen neuen Antrag stellen die frage ist zählt jetzt die 10 Tage vom 28.02. oder vom 05.03.?
    Unsere Reise liegt unmittelbar bevor am 29.03.19

    • Thomas Jansen 9. März 2019 um 23:41

      Hallo Suat,

      es zählt immer der zuletzt abgelehnte Antrag. Wenn Deine Freundin schon zweimal abgelehnt wurde und ihr in 20 Tagen fliegen wollt, wäre es jetzt höchste Zeit, ein Visum über die US-Botschaft zu beantragen.

      LG Thomas

  86. Suat 10. März 2019 um 7:22

    Hallo Thomas, vielen Dank für die Antwort.
    Wenn wir jetzt versuchen eine Termin bei der Botschaft zu machen, aber gleichzeitig auch am 15.3 also nach der 10 Tage First der zweiten Ablehnung, nochmal versuchen einen ESTA Antrag zu stellen. Würde das gehen?

    LG Suat

    • Thomas Jansen 10. März 2019 um 11:38

      Hallo Suat,

      da spricht nichts dagegen, aus meine Sicht.

      LG Thomas

  87. Seidenzahl 12. März 2019 um 2:13

    hey,

    ich bin Studentin, und hatte aber auch einen Minijob, angemeldet über die Minijobzentrale.
    kann ich da einfach Studentin reinschreiben?

    liebe Grüße und vielen Dank schonmal, Sophia

    • Thomas Jansen 12. März 2019 um 19:00

      Hi Sophia,

      Studentin ist der „Hauptjob“ – das würde ich auch so angeben.

      LG Thomas

  88. Lars 14. März 2019 um 10:59

    Hi,

    Ich habe eine Frage zur Angabe eines Notfallkontaktes. In der Anleitung steht in einem Absatz, man kann eine benennen und im nächsten Absatz steht, dass man eine nennen muss. Was ist denn da jetzt richtig? Kann die Eingabe von „UNKNOWN“ ein Nachteil bei der Einreise sein? Man kann das im Nachhinein nicht ändern.

    Vielen Dank vorab.

    VG Lars

    • Thomas Jansen 15. März 2019 um 9:18

      Hallo Lars,

      mir persönlich ist kein Fall bekannt, wo ein „UNKNOWN“ bei den Notfallkontakten zu einem Problem geführt hätte.

      LG Thomas

  89. Simon 17. März 2019 um 12:43

    Hi!
    Es wurde hier zwar schon angesprochen, aber eine Lösung konnte ich bisher nicht finden. ESTA gibt mir immerzu die Meldung „Ungültiger Straßenname“ in Adresszeile 1 von meiner Kontaktadresse (also Heimatadresse in Deutschland). An Umlauten, ß und so weiter kann es nicht liegen, die kommen gar nicht vor. Hab alle möglichen Schreibweisen probiert – Die Adresse ist „Im Reil 3c“ – hab es zusammengeschrieben, auseinander, Hausnummer zuerst, Hausnummer in Adresszeile 2, die Meldung bleibt trotzdem. Dadurch komme ich erst gar nicht weiter zum nächsten Schritt.
    Hat jemand Tipps? Erfahrungen?
    Danke!!

  90. Sabine 20. März 2019 um 21:45

    Hallo Thomas,
    tolle Hilfe die du hier bietest!!
    Meine Frage: wann muss das 2. Häkchen in der Bestätigung für Drittperson als ausfüllender/Helfender seas Sntrags gesetzt werden?
    Als Elternteil eines Kindes bei Einzelantrag?
    Ich lebe in den USA und möchte eine ESTA für meinen minderjährigen Sohn beantragen. Häkchen also nur bei 1. oder 1. und 2.?
    Danke für eine Antwort
    LG Sabine

    • Thomas Jansen 27. März 2019 um 10:01

      Hallo Sabine,

      in dem Fall würde ich das Häkchen bei 1 und 2 machen.

      LG Thomas

  91. Jenny 25. März 2019 um 19:43

    Hallo Thomas,
    vielen Dank für die Hilfe, ohne hab‘ ich ganz schön alt ausgesehen!!
    Obwohl ich meinen Pass hochgeladen habe, hat das System die Passdaten fehlerhaft übernommen: Aus Y wurde T und aus 8 wurde 3. Am Schluss hat es das System bemängelt. Ist es anderen auch passiert?

    Viele Grüße Jenny

    • Thomas Jansen 27. März 2019 um 10:07

      Hi Jenny,

      das mit dem Hochladen funktioniert oft nur so mittelmäßig. Die Angaben sollten nach dem Import sehr genau überprüft werden.

      LG Thomas

  92. Romi 1. April 2019 um 8:29

    Hallo Thomas,

    ich habe eine Frage zur Bezahlung mit Kreditkarte.
    Ich habe meinen ESTA Antrag gestellt und mit Kreditkarte bezahlt.

    Mein Antrag wurde nicht sofort genehmigt.
    Was mich etwas stutzig macht ist, dass unter „Zahlung erhalten“, „Zahlungsdatum“ und „Tracking Code der Zahlung“ keine Angaben stehen.
    Ist das normal?

    Viele Grüße,
    Romi

    • Thomas Jansen 20. Mai 2019 um 19:27

      Hi Romi,

      nein, das ist eigentlich nicht normal.

      LG Thomas

  93. Daniel 4. April 2019 um 18:32

    Hallo, Ich habe bei meinem Esta Antrag die deutsche Berufsbezeichnung anstatt die englische angegeben . Könnte es zu Problemen führen ? Oder sollte ich den Esta Antrag neu beantragen ? Dies ist meine erste Reise in die USA ,mache dort 1 Woche Urlaub.

    • Thomas Jansen 5. April 2019 um 7:41

      Moin Daniel,

      das ist kein Problem.

      LG Thomas

  94. Mirko 29. April 2019 um 23:19

    Hi,

    Habe letztes Jahr Esta beantragt und genehmigt bekommen. Nun hat sich meine Adresse ind Deutschland (bin innerhalb der Stadt umgezogen) geändert,laut der FAQ-Seite von der ESTA-Seite muss man nur einen neuen Antrag stellen, wenn sich der Reisepass oder der Name ändert. Beides ist jedoch gleich geblieben. Demnach gehe ich davon aus, dass ich kein neuen Antrag stellen muss?

    • Thomas Jansen 29. April 2019 um 23:31

      Hallo Mirko,

      genau so ist das. Da im Reisepass keine Adresse steht, ist ein Umzug egal.

      LG Thomas

  95. Otto 8. Juni 2019 um 11:02

    Hallo Thomas, euer Blog ist einfach genial. Ruckzuck Esta-Antrag gestellt. Kinderleicht, dank eurer Erklärung.
    Habe aber mal eine Frage, da ich nirgens im Netz was genaues finde:
    Wir fliegen von DUS über NRT und GUM nach YAP. Guam (USA) ist für uns also nur Transit und die aufgegebenen Koffer kriegen wir erst in Yap ausgehändigt. Nun wollen wir etwas Wurst, Schinken und Käse im aufgegebenen Koffer (nicht im Handgepäck) mitnehmen. Gibt es da in Guam Probleme?
    Gruß Otto

    • Thomas Jansen 10. Juni 2019 um 9:59

      Hallo Otto,

      hm, das kann ich Dir nicht beantworten. Du führst die Waren nicht in die USA ein aber wie die auf Lebensmittel im Transit-Koffer reagieren, das weiß ich nicht.

      LG Thomas

      • Otto 10. Juni 2019 um 13:16

        Hallo Thomas,
        danke für die Antwort. Dann muss ich wohl weiter googeln.
        Gruß Otto

  96. Chantal 10. Juli 2019 um 22:02

    Hallo,
    Wenn ich Student als meinen Beruf angebe, muss ich dann die Adresse meiner Uni angeben? Oder die des vorherigen Arbeitgebers? Da ich wie in meinem Fall, auch schon eine Ausbildung gemacht habe?

    Lg und Danke

    • Thomas Jansen 11. Juli 2019 um 0:04

      Hi Chantal,

      in dem Fall die Adresse der Uni angeben. Die ist ja aktuell Dein „Arbeitgeber“.

      LG Thomas

  97. Bibi 13. Juli 2019 um 14:30

    Hallo Thomas,

    habe 2 Fragen:

    1. Wenn ich bei Arbeitgeber Student angebe, muss ich dann die Adresse meiner Hochschule entsprechend angeben?

    2. Kann die Adresse der US-Kontaktperson und die während des Aufenthalts dieselbe sein? So ist das nämlich bei mir, da ich nur einen Freund dort kenne und auch bei ihm wohnen werde.

    Vielen Dank und liebe Grüße

    • Thomas Jansen 13. Juli 2019 um 21:09

      Hi Bibi,

      das ist einfach, beide Fragen können mit Ja beantwortet werden.

      LG Thomas

  98. Anne 1. August 2019 um 23:04

    Danke für die tolle Anleitung!

    In einem Punkt bin ich allerdings unsicher. Oben rechts im Reisepass ist eine 9-stellige Pass-Nummer eingetragen.

    Im maschinenlesbaren Teil (unten links) finde ich die identische Pass-Nummer wie oben rechts + eine weitere Zahl und einen weiteren Buchstaben.

    Nehme ich die 9-stellige Passnummer von oben oder die 11-stellige aus dem maschinenlesbaren Teil?

    • Thomas Jansen 8. August 2019 um 12:36

      Hallo Anne,

      die 9-stellige Nummer ist die offizielle Passnummer.

      LG Thomas

  99. Mike 10. August 2019 um 10:44

    Zuerst einmal ein grosses Kompliment für Deine tolle Arbeit lieber Thomas.
    Nun zu meiner Frage, ich habe eine noch gültige ESTA, mit der ich nochmals in die Staaten reisen möchte.
    Beim Aktualiesieren der Angaben zur Adresse während des Aufenthalts habe ich festgesellt. dass die bereits angegebenen Informationen zu einer U.S.-Kontaktperson nicht abgeändert werden können. Ich habe damals bei beiden Punkten meine Hotel Adresse eingetragen, die jetzt nicht mehr stimmt. Muss ich nun eine neue ESTA beantragen ?

    • Thomas Jansen 10. August 2019 um 10:50

      Hi Mike,

      ich würde keinen neuen beantragen. Das ist eigentlich nur dann notwendig, wenn Du innerhalb der Gültigkeit einen neuen Pass bekommst. Ganz ehrlich, ich ändere bei unserem ESTA auch nie die Daten für eine neue Reise, ich lasse immer alles so drinnen stehen, wie beim ursprünglichen Antrag.

      LG Thomas

  100. Carla 15. August 2019 um 14:26

    Hallo,
    Ich habe eine Frage zu den Voraussetzungen: Du hast geschrieben „Sie müssen entweder ein Rückflugticket oder ein weiterführendes Ticket haben, welches nicht in Kanada, Mexiko oder der Karibik endet.“. Bezieht sich das auch auf Transitflüge? Das würde ja sonst bedeuten, dass man nicht in den USA umsteigen darf, um nach Kanada zu kommen.

    Liebe Grüße!

    • Thomas Jansen 15. August 2019 um 18:58

      Hi Carla,

      nein, auf Transitflügen gilt das nicht.

      LG Thomas

  101. Mike 8. September 2019 um 15:26

    Ich bin aktuell als Student eingeschrieben, mache gerade aber ein bezahltes Pflichpraktikum und werde dazu noch als Messehost abends auf einer Messe für eine Eventagentur die Abendveranstaltungen machen. Was genau muss ich da jetzt beim aktuellen Arbeitgeber angeben…?

    • Thomas Jansen 9. September 2019 um 8:24

      Hallo Mike,

      gib die UNI als Arbeitgeber an und gut ist.

      LG Thomas

  102. Mandy 9. September 2019 um 11:46

    Hallo Thomas,
    vielen Dank für den ausführlichen Beitrag. Das hilft schon mal sehr.
    Besteht auch die Möglichkeit, im ESTA eine 2. Adresse anzugeben, falls man noch einen anderen Wohnsitz hat? In meinem Fall wäre das im europäischen Ausland, wo auch mein Reisepass ausgestellt worden ist.

    Vielen Dank und liebe Grüße

    • Thomas Jansen 9. September 2019 um 11:52

      Hi Mandy,

      da bin ich ehrlich gesagt gerade überfragt.

      LG Thomas

  103. EGON 19. September 2019 um 0:59

    Vielen, vielen Dank Thomas für deine Hilfe mit den vielen Erläuterungen bzw. Erklärungen. Auch sehr nützlich die Leserbriefe dazu.
    Haben 2 Anträge gestellt und beide waren in wenigen Minuten ‚granted‘. USA, wir kommen!

  104. Antragstellerin 24. September 2019 um 11:36

    Hi, habe eine Frage zu den Punkten „andere Staatsbürgerschaften“:
    Meine Kinder haben die deutsche und die australische Staatsangehörigkeit.
    Bei „Sind Sie derzeit Staatsbürger eines anderen Landes“ würde ich also „ja“ ankreuzen.
    Dann kommt die Frage „Waren Sie je Staatsbürger eines anderen Landes“ – Bezieht die sich nur auf vergangene, nicht aktuelle Staatsbürgerschaften? Also muss dort dann „nein“ auswählen, da die Kinder außer der australischen und der deutschen Staatsangehörigkeit nie eine andere besessen haben?
    Vielen Dank für die Hilfe!! :-)

    • Thomas Jansen 24. September 2019 um 16:33

      Hallo,

      genau so würde ich das machen.

      LG Thomas

  105. Marcus 15. November 2019 um 7:39

    Moin, danke für den Beitrag. Ich habe meinen Antrag approved aber im Nachhinein gemerkt, das ich beim Ausstellungsdatum des Reisepasses den 15.10 anstatt dem 16.10 eingetragen hatte und bei Nationale ID Nummer die Personalausweisnummer eingetragen hatte. Muss ich jetzt einen neuen Antrag stellen oder wird sowas akzeptiert ? Dsnke für Antwort. LG Marcus

    • Thomas Jansen 15. November 2019 um 12:01

      Hall Markus,

      das mit der nationalen ID ist relativ egal, die Amerikaner wissen schon, dass wir diese nicht haben.

      Aber die Passdaten müssen, zwingend, mit den Daten im Pass übereinstimmen. Das kann sonst richtig Probleme geben. Ich würde den Antrag in so einem Fall neu machen.

      LG Thomas

  106. Philip 25. November 2019 um 22:15

    Hallo,
    ich versuche seit einigen Tagen eine ESTA Anmeldung zu machen, erhalte aber nach Schritt 2 keinen Code auf meine E-Mail Adresse(n) geschickt. Ich habe bereits mehrere Adressen ausprobiert, der Code kommt nirgendwo an – auch nicht im SPAM. Hat es bei jemandem in letzter Zeit funktioniert? Und wie komme ich jetzt weiter …. ?

    • Thomas Jansen 26. November 2019 um 7:08

      Hallo Philip,

      was für ein Code soll da ankommen? Beim ESTA wird nichts per Mail versendet. Ob ein Antrag genehmigt ist, kann man anhand der Antragsnummer abfragen. Diese wird beim Bezahlvorgang angezeigt.

      LG Thomas

  107. Katharina 29. November 2019 um 13:30

    Toll diese Erklärungen doch ich suchte nach einer Antwort denn STATT dem ganzen Vornamen Katharina steht nun Katha im erteilten esta formular
    da dürfte ich was übersehen haben
    Sonst stimmt alles!
    Ich hoffe das das trotzdrm. Passt denn ändern kann ich das anscheinend nicht..
    Freu mich uner eine nachricht per mail.

    • Thomas Jansen 29. November 2019 um 19:32

      Hm,

      ist der Name denn im Antrag komplett eingegeben worden? Ist der dann nur im Bestätigungsformular abgekürzt dargestellt? Wenn das nicht zu 100% sicher ist, würde ich den Antrag neu machen. Das kann sonst Probleme geben, wenn der Name im ESTA nicht exakt mit dem Namen im Pass übereinstimmt.

      LG Thomas

  108. Pia Hartmann 19. Dezember 2019 um 13:13

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem: wir haben eine Zwischenlandung in den Texas, fliegen aber am gleichen Tag weiter nach Costa Rica. Nach 3 Wochen geht es dann für 5 Tage nach New York. Was gebe ich bei dem Punkt: Erfolgt Ihre Reise in die USA im Zuge eines Transits in ein anderes Land auf? an?

    Vielen Dank,
    Pia

    • Thomas Jansen 19. Dezember 2019 um 13:31

      Die erste Reise ist Transit – das würde ich auch so angeben.

      LG Thomas

  109. Marco 31. Dezember 2019 um 18:45

    Die Zahlung wurde abgebrochen und ich kann meinen Antrag auch sehen und es passt alles. Wie komme ich zur Zahlung zurück?
    BG Marco

    • Thomas Jansen 1. Januar 2020 um 9:27

      Hallo Marco,

      hast Du eine Antragsnummer? Damit solltest Du den Antrag und den aktuellen Status eigentlich anschauen können.

      LG Thomas

  110. n.t 2. Januar 2020 um 12:56

    servus, habe eine frage zur bezahlung..
    Habe des gesamten antrag ausgefüllt und wollte dann bezahlen. das hat leider net geklappt mit paypal. mein antrag ist noch da, hab ihn wieder abgerufen nur fehlt jz noch die zahlung. wo kann ich jz bezahlen weil ich finde da kein button zum draufklicken?
    grus

  111. Vio 7. Januar 2020 um 17:12

    Hallo Thomas, ich werde diese Woche ESTA beabtragen. Und ich habe gesehen, dass da eine Frage zu Staatsangehörigkeit gibt. Ich habe seit meinem 14 Lebensjahr die Deutsche gehabt. Davor eine usbekische, da ich in dem Land geboren war. Ich hatte aber nie einen usbekischen Pass gehabt und musste aber die usbekische Staatsangehörigkeit automatisch abgegeben, als ich nach Deutschland kam. Was muss ich bei der ESTA angeben, dass ich Usbekische Staatsangehörigkeit früher hatte. Aber ich weiss nicht, wird da nach weiteterem gefragt? Ich hatte nie usbekischen Reisepass, damals war ich im Reisepass meiner Mutter als Kind eingetragen.
    Grüße Vio

    • Thomas Jansen 7. Januar 2020 um 19:17

      Hi Vio,

      die alte usbekische Staatsbürgerschaft muss angegeben werden. Bei der Frage nach dem usbekischen Pass dann UNKNOWN eintragen.

      LG Thomas

      • Vio 8. Januar 2020 um 13:19

        Vielen Dank!

  112. Bella 8. Januar 2020 um 23:51

    Ich habe im ESTA meiner Tochter angegeben, dass sie keine Arbeitsstelle hat bzw. hattet. Sie ist Studentin. (22Jahre)
    Hätte ich da einen Studentenjob hinschreiben müssen??

    Ich habe nur mit NEIN geantwortet und auch nicht Studentin eingetragen.

    Ist das tragisch????

    in meinem ESTA habe ich zwar den Ort der Arbeitsstelle , aber nicht den Titel der Stellung angeführt.
    Trotz 5 mal durchlesen übersehen.

    Aber innerhalb der 24 Monate kann man ja theoretisch den Job wechseln? Nur wie ist das mit dem nicht angeführten Studentenjob?

    Danke für die Hilfe.

    LG Bella

    • Thomas Jansen 9. Januar 2020 um 8:03

      Hallo Bella,

      beides sollte kein Problem sein, Aussage wie immer ohne Gewähr.

      LG Thomas

      • Bella 9. Januar 2020 um 19:11

        ok.Danke. Würdest du es wegen dieser Kleinigkeit nochmals machen?

      • Bella 9. Januar 2020 um 20:07

        Ich schon wieder. :-) Laut der Ausfüllhilfe ist der Titel der Stellung nicht zwingend. Die Arbeitsstelle habe ich bei meinem Antrag ja ausgefüllt.
        Jetzt muss ich nur noch entscheiden, ob ich den Antrag meiner Tochter wegen der Beantwortung mit NEIN (Kein Arbeitgeber)
        neu machen soll.

        Sorry, dass ich so lästig bin und vielen Dank für deine Mühe!!!!!!

        LG Bella

      • Thomas Jansen 10. Januar 2020 um 20:29

        Hi Bella,

        ach was, kein Problem. Ich würde es nicht neu machen deswegen. Ich denke, das Risiko, dass es deswegen Probleme geben könnte ist minimal. Und wenn die fragen, dann erkläre es genau so – sie studiert und der Studentenjob war für Dich kein „Beruf“ in dem Sinne, dass er da genannt werden muss.

        LG Thomas

  113. Dilay 12. Januar 2020 um 17:19

    Hallo zusammen, ich habe soeben mein ESTA-Antrag ausgefüllt und auch nach knappen 20 Minuten die Genehmigung zur Reise bekommen. Habe jedoch im Nachhinein festgestellt, dass ich einen Fehler bei der Angabe meiner deutschen Adresse gemacht habe. Ich habe statt Koeln als Wohnort Keoln angegeben und somit einen Buchstabendreher erwischt. Mein Geburtsort, der im Reisepass ist jedoch eine andere Stadt als Köln. Köln steht nur auf der zweiten Seite des Reisepasses, aber nicht auf dem „festen“ Teil des Passes :).

    Ist das tragisch mit dem Buchstabendreher, so dass ich ein neuen Antrag stellen muss, und wenn ja, kann man einfach so einen neuen Antrag stellen ohne das die Gültigkeit abgelaufen ist? Nicht dass ich deswegen zum Konsulat noch muss :(

    • Thomas Jansen 14. Januar 2020 um 7:59

      Hi Dilay,

      ganz wichtig sind die Daten aus dem maschinenlesbaren Teil des Reisepasses. Diese müssen zu 100% korrekt sein. Das sind übrigens die Daten, welche in der Fußzeile mit den >>> stehen. Der Wohnort ist in diesen Daten nicht hinterlegt. Daher würde ich persönlich den Buchstabendreher nicht als kritisch ansehen. Wenn Du aber 100% Sicherheit haben willst, dann mache ein neues ESTA, das ist kein Problem.

      LG Thomas

  114. Gina 13. Januar 2020 um 19:13

    Hallo,

    ich habe eine Frage… mein Esta ist noch bis Mitte März gültig und reicht also für eine Woche USA Urlaub im Februar aus. Nun wollte ich auf der offiziellen ESTA Seite meine Kontaktdaten (Hoteladresse) aktualisieren. Leider kann ich aber nur meine eMail Adresse ändern, habe hierfür dann auch einen 4stelligen Code per eMail erhalten, mit dem ich die Änderung bestätigen sollte. Weiter komme ich leider nicht, d.h. ich kann überhaupt gar nichts ändern. Nun ist mir aufgefallen, dass meine aktuelle Esta Genehmigung von vor knapp 2 Jahren nur für einen Transit (also Zwischenstop an einem US Flughafen) beantragt und erhalten habe. Kann ich deshalb vielleicht keine Kontaktdaten in den USA aktualisieren, weil ich ja damals wohl auch keine hinterlegt habe? Muss ich einen komplett neuen Antrag stellen? Ich verzweifle langsam, weil überall steht, dass man die Adresse aktualisieren kann und soll… nur bei mir klappt es nicht.
    Vielen Dank für eine kurze Info :)
    Verzweifelte Grüße von Gina

    • Thomas Jansen 14. Januar 2020 um 7:57

      Hallo Gina,

      im Zweifel mache lieber ein neues ESTA. Das kostet ja nicht die Welt und Du bist auf er sicheren Seite. Dass Du die Daten nicht ändern kannst, ist in der Tat komisch.

      KG Thomas

      • Marion 23. Januar 2020 um 20:35

        Hallo Gina, hallo Thomas,

        geht mir grad genauso. EStA hatte ich für Transit beantragt und kann auch nur die e-Mail-Adresse ändern aber nicht den Transit rausnehmen und eine Adresse angeben. Hast Du einen neuen Antrag gestellt?

  115. Albrecht 26. Januar 2020 um 14:37

    Hallo Thomas habe bei dem esta antrag bei fragen nach anderen Familien Namen den Scheidungsnamen aus erster Ehe angegeben Mädchen namen habe ich nicht angegeben Esta wurde genehmigt
    Bin jetzt unsicher ob das nötig war und es Probleme gibt da mein alter Nachnahme nirgends vermerkt ist ich aber damit vor 20 Jahren in die usa eingereist bin mit meinem neuen Namen vor 9 Jahren bin verunsichert

  116. Irischok 30. Januar 2020 um 15:22

    Vielen dank. Sehr informativ und ausführlich!
    Och komme aber nur bis zur Prüfung, alles ok, bestätige nochmals mit Pass und allem und gehe auf weiter. Danach ist Schluss. Ich komme nicht zu der Bezahlseite.
    Ich wollte auch eine Gruppe machen damit ich meins und das von meinen Kindern zusammen machen kann. Wenn ich aber die Gruppen ID aus der email eingebe, sagt es dass so eine Gruppe nicht existiert.
    Könnt ihr helfen?

  117. Sandra 6. Februar 2020 um 14:46

    Hallo,
    bei Nachnamen der Mutter kommt da der Geburtsname oder der jetzige Name? Habe bei Social Media Account Nein angekreuzt, hab nicht gesehen dass das optimal war. Wird geprüft oder soll ich lieber neuen Antrag stellen?

    • Thomas Jansen 7. Februar 2020 um 7:29

      Hallo Sandra,

      der Nachname ist immer der aktuelle Nachname.

      Social Media Kanäle müssen nicht als Pflichtfeld angegeben werden. Deswegen würde ich keinen neuen Antrag stellen.

      LG Thomas

      • Sandra 7. Februar 2020 um 18:31

        Hallo Thomas,
        aber es ist auch nicht schlimm wenn ich ein neues ausfülle richtig?

      • Thomas Jansen 8. Februar 2020 um 9:24

        Hi Sandra,

        nein, das ist kein Problem.

        LG Thomas

  118. Christopher 24. Februar 2020 um 8:25

    Schönen guten Morgen, zunächst einmal Danke für diese sehr gute Webseite!

    Gestern versuchten ich und meine Frau, das ESTA-Visum als Gruppenantrag zu stellen. Die Eingabe usw. hat auch funktioniert, die Bezahlung haben wir dann per PayPal veranlasst. Der Antrag konnte aber, warum auch immer, nicht direkt positiv beschieden werden.

    Nun das aktuell Seltsame: Wenn ich mit Hilfe der Gruppen-ID den Bearbeitungsstatus abfragen will, kommt nach dem Anklicken auf „Anfordern“ zwar eine Weiterleitung auf eine neue Seite, dort stehen aber keinerlei Infos über den Bearbeitungsstand, sondern nur FAQs – ist das normal? Was sollen wir jetzt machen? Einfach noch etwas abwarten und dann erneut versuchen, die Infos abzufragen?

    Danke für eure Info!

  119. Anika 26. Februar 2020 um 15:40

    Hallo,
    leider habe ich die Seite mit der Bezahlung geschlossen. Kann ich den Antrag im Nachhinein noch bezahlen, wenn ja wo ?
    Viele Grüße Seelbach

    • Thomas Jansen 26. Februar 2020 um 16:13

      Hallo Anika,

      versuche mal einen bestehenden Antrag aufzurufen. Entweder mit der Antragsnummer, wenn Du die notiert hattest oder mit der Kombi aus Passnummer und Namen. Wenn da nichts angezeigt wird, wirst Du wohl von vorne anfangen müssen.

      LG Thomas

  120. Betti 10. März 2020 um 17:46

    Hallo,
    ich habe ein Problem bei der Antragstellung. Wenn alle Informationen eingegeben und alle Felder bestätigt sind, werde ich nicht auf Schritt 7 (Bezahlen) geleitet, sondern auf eine Hilfe-Seite, auf der ich nichts eingeben kann. Die Bezahlseite lässt sich auch nach mehrmaligem Ausfüllen nicht erreichen. Weiß jemand Rat?
    Betti

    • Thomas Jansen 10. März 2020 um 17:55

      Hi Betti,

      das hatten wir schonmal. Einfach morgen oder übermorgen nochmal versuchen. Es kann sein, dass das Bezahlsystem gerade klemmt.

      LG Thomas

  121. Furkan 13. Januar 2021 um 21:09

    Hallo Thomas,

    ich habe mir mal den ESTA Antrag gerade angeschaut, da ich wenn die Pandemie vorbei ist in die USA fliegen möchte. Anscheinend hat sich die Seite geändert. Unter anderem bei der Frage ,,Waren sie je Staatsbürger eines anderen Landes‘‘. Wenn man dort JA anklickt, muss man jetzt den genauen Zeitraum, von wann bis wann man Staatsbürger des anderen Landes war angeben. Bis auf den Tag genau. Dafür ist die Frage ,,Wurde Ihnen jemals ein Reisepass von einem anderen Land ausgestellt‘‘ weggefallen. Jetzt zu meiner Frage. Ich war bis vor 2 Jahren Türkischer Staatsbürger. Jetzt aber bin ich Deutscher Staatsbürger. Ich weiß aber garnicht von wann bis wann ich genau die Türkische Staatsbürgerschaft hatte. Ich mein, man hat ja nicht direkt ab der Geburt eine Staatsangehörigkeit oder ?. Und ich weiß auch nicht, bis wann ich die genau hatte. Kannst du mir da weiter helfen ?

    Liebe Grüße, Furkan

    • Thomas Jansen 14. Januar 2021 um 8:25

      Hallo Furkan,

      Danke für den Hinweis, dass die mal wieder den Antrag verändert haben. Dann muss ich den Beitrag mal aktualisieren.

      Hm, zu Deiner Frage bzgl. der Staatsbürgerschaften bin ich mir jetzt auch unsicher. Der Start kann durchaus mit dem Geburtstag übereinstimmen. Hier in Deutschland ist es so, dass man direkt nach der Geburt deutscher Staatsbürger ist. Ob das in der Türkei aber auch so ist, kann ich Dir nicht sagen. Das mit dem Ende der Staatsbürgerschaft ist allerdings schwierig. Kann es nicht sogar sein, dass Du aktuell zwei Staatsbürgerschaften besitzt. Das geht ja auch, wenn man keine zwei Pässe hat. Ansonsten müsstest Du doch ein Dokument aus der Türkei haben, mit dem das Ende Deiner Staatsbürgerschaft festgelegt ist. Aber wie gesagt, so richtig sicher bin ich nicht und will auch nichts Falsches erzählen.

      LG Thomas

      • Furkan 14. Januar 2021 um 20:37

        Danke für deine Antwort. Hab die Papiere gefunden zum Glück :) Und die Frage, Wurde Ihnen jemals ein Reisepass von einem anderen Land ausgestellt, ist doch nicht weggefallen. Die gibt es noch

        LG Furkan

  122. Friedegard Budde 11. Oktober 2021 um 16:52

    Hallo, es wird nach der Passdateneingabe um die e-mail Adresse gebeten. Diese wird vom System überprüft und darauf ein Code geschickt. Diesen soll ich nach Drücken der „weiter“-Taste auf der Folgeseite eintragen. Leider bekomme ich keinen Code-mehr. Ich hatte vor einer Woche mehrere Versuche gestartet. Heute habe ich einen neuen Versuch erfolglos gestartet. Gibt es eine Idee wie ich weiterkommen kann? Bei den vorherigen Anträgen hatte ich keine Probleme. Danke für eine Antwort.

  123. Marcel 6. Dezember 2021 um 4:28

    Hi der Esta Antrag für meine Freundin wurde abgelehnt und die Reise findet Samstag Stadt Urlaub ist quasi schon bezahlt kein Plan was nun, hAst du einen Tipp für uns ?

    • Thomas Jansen 6. Dezember 2021 um 9:29

      Nochmals versuchen. Sonst bleibt wohl nur ein Anruf bei der US-Botschaft oder einem US-Konsulat.

      LG Thomas

  124. Helmut Brockl 5. Januar 2022 um 10:48

    Hallo,
    habe beim ausfüllen des ESTA-Antrags ein kleines Problem.
    Alle Eingaben erscheinen im Formular erscheinen in Großbuchstaben, auch die email-Adresse.
    Da email-Adressen i.d.R. aus Kleinbuchstaben bestehen, kommen emails nie in meinem mail-Posteingang an.
    Könnt ihr mir einen Tipp geben?
    Besten Dank
    Gruß

    • Thomas Jansen 5. Januar 2022 um 13:20

      Hallo,

      bei Mailadressen ist es vollkommen egal, ob die in Klein- oder Großbuchstaben geschrieben werden. Es wird von den Servern immer an die kleingeschriebenen Adressen gesendet.

      LG Thomas

  125. Nicole 12. Januar 2022 um 14:39

    Hallo, muss ich beim Esta Antrag meinen Reisepass hochladen oder ist das freiwillig ? Danke für eine Rückmeldung
    VG, Nicole

    • Thomas Jansen 12. Januar 2022 um 18:42

      Hi Nicole,

      nein, das optional. So können Felder automatisch ausgefüllt werden. Wenn man das nicht möchte, dann einfach alle Felder manuell ausfüllen.

      LG Thomas

      • Nicole 13. Januar 2022 um 9:13

        Lieben Dank für die schnelle Antwort !!!!

  126. Emil 25. Mai 2022 um 19:10

    Was macht man, wenn der ESTA-Antrag einfach abgelehnt wurde? Es wurde alles korrekt ausgefüllt. Bin deutscher Staatsbürger und war mehrfach und zuletzt 2017 in den USA.
    Da der Flug schon gebucht ist und es in 3 Wochen losginge, bleibt einem keine andere Möglichkeit, als auf den Kosten sitzen zu bleiben, oder?

    • Thomas Jansen 25. Mai 2022 um 20:43

      Hallo Emil,

      dann bleibt nur der Gang zum US-Konsulat oder zur US-Botschaft. Das wird in drei Wochen zeitlich aber sehr eng.

      LG Thomas

  127. Britta 13. Juni 2022 um 14:27

    Hallo, das Hochladen des Reisepasses hat nicht funktioniert und ich wollte es später nachholen.
    In der Zwischenzeit hatte ich alle anderen Daten eingegeben, dann die Zahlung vorgenommen.
    Anschließend erfolgte „Genehmigung genehmigt“.
    Muss ich mir jetzt Sorgen machen, dass es Schwierigkeiten bei der Einreise geben wird, obwohl der Reisepass nicht geladen wurde??

    Herzlichen Dank

    • Thomas Jansen 14. Juni 2022 um 8:32

      Keine Sorgen machen. Das Hochladen des Passes dient nur dazu, einige Angaben automatisch auszufüllen. Wenn die stattdessen manuell eingegeben wurden, ist das kein Problem.

      LG Thomas

  128. Petra G. 23. September 2022 um 9:47

    Guten Morgen
    Ich habe heute Morgen meine Esta Genehmigung erhalten. Sorry für die Frage, aber wo genau sollte ich diese Genehmigung per Mail denn jetzt hin senden ? Im Netz steht etwas davon, sobald man die Genehmigung erteilt bekommen hat, sollte man die Daten via Mail weiterschicken…
    P.S. Danke für die super und ausführliche Anleitung ;-)

    • Thomas Jansen 23. September 2022 um 10:16

      Moin Petra,

      im Normalfall musst Du die nirgendwo hinschicken. Du hast sie und alles ist gut.

      LG Thomas

  129. Hans 30. Oktober 2022 um 10:47

    Kostet nun 21 Dollar.

    • Thomas Jansen 31. Oktober 2022 um 8:03

      Jo, Danke, ist geändert.

      LG Thomas

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